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Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung

Schuldnerberatung

Achtung:

Terminvereinbarung unter: schuldnerberatung@flensburg.de

Sie sind verschuldet oder überschuldet?

  • Ihre Ausgaben für die Zahlungen Ihrer Raten sind höher als Ihr Einkommen?
  • Sie haben aufgrund von Pfändungen kein Geld mehr für Ihre Lebensgrundlage?

Wann können wir Ihnen helfen?

  • Sie wissen aufgrund Ihrer hohen Schulden nicht mehr weiter?
  • Sie sind überfordert im Umgang mit dem Schriftverkehr mit Ihren Gläubigern?
  • Sie streben ein Verbraucherinsolvenzverfahren an? (siehe unten)
  • Sie möchten Ihre finanzielle Situation klären?
Gern helfen wir Ihnen weiter.

Wer sind wir?

  • Manuela Herling (Diplom-Sozialpädagogin, Bankkauffrau mit Zusatzzertifikat als Schuldnerberater)
  • Maike Jöhnk (Bankkauffrau mit Zusatzzertifikaten als Schuldnerberaterin und systemische Beraterin)
  • Jann Rothberg (Diplom-Sozialpädagoge, Bankkaufmann, Betriebswirt mit Zusatzzertifikat als Schuldnerberater)
  • Tatjana Fabrizius (Sozialpädagogin mit Zusatzzertifikaten als Schuldnerberaterin)

Verbraucherinsolvenz

  • Wir sind eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle für das Verbraucherinsolvenzverfahren mit einer Förderung durch das Land Schleswig-Holstein.
  • Wir helfen Ihnen - bei Vorliegen der Voraussetzungen - dabei, das Verbraucherinsolvenzerfahren mit dem Ziel der Restschuldbefreiung in die Wege zu leiten


Leistungsbeschreibung

Die Zahl der überschuldeten Privathaushalte in Deutschland steigt beständig an und hat seit einigen Jahren die Drei-Millionen-Grenze überschritten. In Schleswig-Holstein gelten annähernd 100.000 Haushalte als überschuldet. Das heißt, dass in unserem Bundesland über 200.000 Menschen ihren laufenden Verpflichtungen nicht mehr nachkommen können.

Die Ursachen der Überschuldung sind vielfältig: Arbeitsplatzverlust, Trennung, Scheidung, Krankheit oder der Wegfall eines Zweiteinkommens können Verschuldung auslösen. Eine mangelnde Finanzkompetenz sowie die Überschätzung der eigenen finanziellen Möglichkeiten führen nicht selten in eine finanzielle Notlage, die ohne professionelle Hilfe nicht zu bewältigen ist.

Die Folgen der Überschuldung sind für Betroffene verheerend: wirtschaftliche und soziale Not sowie die Beeinträchtigung der physischen und psychischen Befindlichkeit. Es wäre falsch, nun einfach zu resignieren, Mahnungen zur Seite zu legen und den Dingen ihren Lauf zu lassen. Stattdessen sollten Sie sich mit der Bitte um Rat und Unterstützung an diejenigen wenden, die in dieser Situation wirklich weiterhelfen können: die Schuldnerberatungsstellen.

Dieses sind Schuldnerberatungsstellen, die vom Ministerium für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG) als „geeignete Stelle“ anerkannt sind. Diese Beratungsstellen erfüllen hohe Qualitätsmerkmale und bieten Ihnen die Gewähr für eine unabhängige und qualifizierte Beratung. Nur diese Schuldnerberatungsstellen sind berechtigt, gegebenenfalls die erforderliche Bescheinigung für die Einleitung eines Verbraucherinsolvenzverfahren auszustellen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An eine anerkannte Schuldnerberatungsstelle Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt.

Diese finden Sie im Internet oder mit Hilfe der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung unter der Telefonnummer 04331 593 248.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Übersicht über die monatlichen Einnahmen und Ausgaben im Haushalt.
  • Übersicht über die ausstehenden Forderungen (Gläubigerliste) - Wie viel schulden Sie wem? Wie hoch ist die Gesamtsumme?
    Kopieren Sie den Schriftwechsel mit den Gläubigern.
  • Kontoauszüge, Lohnbescheinigungen, Mietvertrag, Wohngeldbescheid, Kaufverträge, Kreditverträge, Mahn- und Vollstreckungsbescheide, Schuldanerkenntnisse, Bürgschaftsurkunden, Mahnungen, Briefe von Gläubigern, Versicherungspolicen etc.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Gebühren fallen an?

Die Verbraucherinsolvenzberatung in den anerkannten Schuldnerberatungsstellen ist für Überschuldete kostenlos. Lediglich die Erstattung von geringen Kosten für tatsächlich entstandene Auslagen (zum Beispiel für Kopien oder Porto) darf von Ihnen verlangt werden.

Ob und in welcher Höhe ein Beitrag für die allgemeine Schuldnerberatung von Ihnen zu entrichten ist, hängt von den Regelungen der kreisfreien Stadt/des Kreises ab, in der/dem Sie Ihren Wohnsitz haben. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Schuldnerberatungsstelle.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Welche Fristen muss ich beachten?

Nehmen Sie so früh wie möglich zu der für Sie zuständigen Schuldnerberatungsstelle Kontakt auf.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Rechtsgrundlage

  • Insolvenzordnung (InsO),
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zweites Buch (II) - Grundsicherung für Arbeitsuchende,
  • Sozialgesetzbuch (SGB) Zwölftes Buch (XII) - Sozialhilfe.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zum Thema Schuldner- und Verbraucherinsolvenzberatung finden Sie auch den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Koordinierungsstelle Schuldnerberatung Schleswig-Holstein.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.