Veterinärangelegenheiten
Das öffentliche Veterinärwesen schützt die Gesundheit von Tier und Mensch. Es ist ein wichtiger Teil des Verbraucherschutzes, der Landwirtschaft, der Ernährungswirtschaft und des Tierschutzes.
Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens sind:
- Erhaltung der Tiergesundheit, das heißt Schützen des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden,
- Verhüten und Bekämpfen bestimmter, vom Tier auf den Menschen oder von Tier zu Tier übertragbarer Krankheiten (Tierseuchenbekämpfung),
- Schützen des Menschen vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Erhalten und Steigern der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
- Ein- und Ausfuhr lebender Tiere und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
- Schützen der Umwelt vor von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehenden schädlichen Einflüssen und
- tierärztliches Berufsrecht.
Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.
An wen muss ich mich wenden?
- An das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV)),
- das Landeslabor (Lebensmittel-, Veterinär- und Umweltuntersuchungsamt) Schleswig-Holstein oder
- an die Kreise/kreisfreien Städte (Veterinärämter).
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Rechtsgrundlage
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Was sollte ich noch wissen?
Eine Liste der Veterinärämter und weitere Informationen finden Sie auch im Landesportal "Landwirtschaft und Umwelt Schleswig-Holstein".
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