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Vereine

Vereine sind Organisationen, in denen sich Personen zu einem bestimmten gemeinsamen Zweck zusammengeschlossen haben. Struktur und Aufgaben eines Vereins sind in der Vereinssatzung festgelegt.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An das zuständige Amtsgericht.

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Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Genaue Auskünfte hierzu erteilt die zuständige Stelle.

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Rechtsgrundlage

§§ 21 ff. Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).

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Was sollte ich noch wissen?

Allgemeine Informationen zu Gerichten und Justizbehörden finden Sie auch auf den Internetseiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

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