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Kfz: Betriebserlaubnis - Ersatz

Wenn Sie ein Betriebserlaubnisdokument (Betriebserlaubnisbescheinigung oder Zulassungsbescheinigung Teil I/Fahrzeugschein) für Ihr Fahrzeug verloren haben oder dieses Dokument gestohlen wurde, benötigen Sie dafür einen Ersatz.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt (Zulassungsbehörde). Die Zuständigkeit richtet sich nach dem Wohnort des Fahrzeughalters (Hauptwohnung entsprechend des Personalausweises).

Bei juristischen Personen ist es der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung; dies gilt auch für eine OHG, KG oder für Gewerbetreibende und Selbstständige mit fester Betriebsstätte.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Fahrzeughalters,
    oder (bei ausländischen Mitbürgern) ausländischer Ausweis und Meldebescheinigung des Einwohnermeldeamtes,
  • Vollmacht bei Vertretung und zusätzlich Personalausweis oder Reisepass der Vertretung,
  • gegebenenfalls Bescheinigung einer Polizeidienststelle über die Anzeige des Diebstahls des Dokumentes.

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Welche Gebühren fallen an?

Es werden Gebühren nach der Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr erhoben. Nähere Auskünfte zur Gebührenhöhe erteilt die Kfz-Zulassungsbehörde.

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Was sollte ich noch wissen?

In einigen Fällen muss eine eidesstattliche Versicherung abgeben werden. Nähere Auskünfte hierzu erteilt die Zulassungsbehörde.

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