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Chemikalien: Zertifizierung eines Unternehmens gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung

Die Chemikalien-Klimaschutzverordnung gilt ergänzend zu der europäischen Verordnung über fluorierte Treibhausgase. Sie regelt, dass im Zusammenhang mit der europäischen Durchführungsverordnung Unternehmen, welche Instandhaltungs-, Wartungs- und Installationsarbeiten an ortsfesten Kälte- und Klimaanlagen sowie Wärmepumpen, welche fluorierte Treibhausgase enthalten, vornehmen, zertifiziert sein müssen.

Die zuständige Behörde zertifiziert die Unternehmen, wenn diese nachweisen können, dass sie über

  • ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) und
  • die erforderliche gerätetechnische Ausstattung

verfügen.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein.

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Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter Antrag auf Unternehmenszertifizierung
  • Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen

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Anträge / Formulare

Das Antragsformular wird auf Anfrage durch das Landesamt für Umwelt zur Verfügung gestellt.

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein (LfU)

Dezernat 79 Marktüberwachung, Chemikaliensicherheit

Hamburger Chaussee 25

24220 Flintbek

E-Mail: chemikalien@lfu.landsh.de

Tel.: 04347/704-290 oder -370

Fax: 04347/704-602

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Fachlich freigegeben durch

Landesamt für Umwelt des Landes Schleswig-Holstein

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Fachlich freigegeben am

27.09.2023

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Verfahrensablauf

  • Sie reichen den ausgefüllten Antrag auf Unternehmenszertifizierung zusammen mit den Kopien der persönlichen Sachkundebescheinigungen beim Landesamt für Umwelt ein.
  • Das Landesamt für Umwelt prüft innerhalb von 3 Monaten Ihren Antrag und fordert gegebenenfalls Unterlagen nach.
  • Die Zertifizierung wird Ihnen nach abgeschlossener Überprüfung übermittelt und Sie können mit der Tätigkeit beginnen.

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Voraussetzungen

  • Ausreichend sachkundiges Personal (Sachkundebescheinigung gemäß Chemikalien-Klimaschutzverordnung) 
  • Erforderliche gerätetechnische Ausstattung

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Welche Fristen muss ich beachten?

Vor Aufnahme der Tätigkeit.

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Rechtsbehelf

Sie können gegen den Bescheid Widerspruch einlegen.

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