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Bauprodukte / Bauarten: Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle - Anerkennung

Einer Prüfung, Zertifizierung und/oder Überwachung unterzogen werden müssen

  • Bauprodukte, deren Herstellung/Anwendung beziehungsweise
  • Bauarten, deren Ausführung

außergewöhnliche Sachkunde und Erfahrung der damit betrauten Personen erfordert.

Wenn Sie eine solche Prüf-, Zertifizierungs- und Überwachungsstelle betreiben wollen, bedürfen Sie der behördlichen Anerkennung.

Die Anerkennung kann erfolgen, wenn die Stelle oder die bei ihr Beschäftigten nach ihrer Ausbildung, Fachkenntnis, persönlichen Zuverlässigkeit, ihrer Unparteilichkeit und ihren Leistungen die Gewähr dafür bieten, dass diese Aufgaben den öffentlich-rechtlichen Vorschriften entsprechend wahrgenommen werden.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

An das Deutsche Institut für Bautechnik, Berlin.

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.