Baugrundstücke und Immobilien
Erfahren Sie hier alles rund um das Angebot der Stadt Flensburg an Baugrundstücken und Immobilien.
Wohnbaugrundstücke (EFH/DH für private Interessenten)
Schön, dass Sie sich für das Bauen in Flensburg interessieren!
Aktuelles Angebot
Leider können wir Ihnen nach Abschluss des Vergabeverfahrens im Wohngebiet Groß Tarup-Dorf keine weiteren Baugrundstücke zum Kauf anbieten. Darüber hinaus ist aktuell nicht geplant, kurzfristig neue Baugrundstücke auszuweisen und zu vermarkten.
Gleichwohl können Sie sich gerne in unserer Bewerberdatei registrieren lassen (Einen Anmeldebogen finden Sie unter "Links" auf dieser Seite). Sie würden dann rechtzeitig Informationen von uns erhalten, sobald neue Wohngrundstücke angeboten werden können.
Beratung
Für die Beratung zum Grunderwerb stehen Ihnen Frau Ulrike Ernst und Herr Thomas Wiegboldt, Kommunale Immobilien der Stadt Flensburg, gern mit Rat und Tat zur Verfügung. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.
Die Seite allgemeine Informationen für die Vergabe städtischer Wohngrundstücke gewährt Ihnen weitere allgemeine Einblicke über die Praxis der Grundstückszuteilung bei der Stadt Flensburg. Dort finden Sie auch zusätzliche Hinweise zu den Kosten und zu Förderungsmöglichkeiten.
Sie können sich jederzeit unverbindlich allgemein als Interessent/in für ein städtisches Baugrundstück registrieren lassen. Hierzu können Sie sich das Anmeldeformular für ein städtisches Wohngrundstück (siehe Randspalte) downloaden und uns zusenden. Sie werden dann rechtzeitig vor der Erstvergabe über bevorstehende Grundstückszuteilungen in den einzelnen Bereichen informiert.
Gewerbegrundstücke
Die Stadt Flensburg bietet Ihnen im Zusammenwirken mit ihrem Wirtschaftsförderer, der WiReg Flensburg/Schleswig GmbH, Gewerbegrundstücke in unterschiedlichen Stadtteilen der Stadt Flensburg an.
Hierbei handelt es sich um frei parzellierbare, öffentlich geförderte Gewerbeflächen in gerade neu zu erschließenden Gebieten, um sofort verfügbare Freiflächen in bereits erschlossenen und gewachsenen Gewerbegebieten sowie um besondere Einzelgrundstücke teilweise auch in Mischgebieten.
Ihre Anfragen zu Gewerbegrundstücken richten Sie bitte zunächst an die WiREG mbH ( www.wireg.de )
Gewerbegebiet Flensburg-Süd „Peelwatt"
Lage: |
Marie Curie-Bogen, |
Grundstücksflächen: |
weitgehend frei parzellierbar |
Verkaufspreis/m²: |
EUR 80,00 |
Gesamter B-Plan 179 2.Änderung (Plan)
Gesamter B-Plan 179 2.Änderung (Begründung)
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Gewerbegebiet "Sophienhof" "Update!"
Lage: | Am Sophienhof 24941 Flensburg, |
Grundstücksflächen: |
ca. 12.000 m² |
Verkaufspreis/m²: | EUR 80,00 Preiszuschläge nach Preisdifferenzierungs- modell in Abhängigkeit von Grundstücksnutzung möglich |
Erbbauzins/m²: |
EUR 2,80 m² jährlich |
Baunutzung: Bebauungsplan: |
Gewerbegebiet 143, 3. Änd. |
Grundstücke sofort verfügbar
Im etablierten Gewerbegebiet Sophienhof stehen zwei attraktive Gewerbeflächen zur sofortigen Bebauung zur Verfügung. Das insgesamt 86 ha große Gewerbegebiet Sophienhof in Flensburgs Südwesten ist ein sehr attraktiver Standort für Produktions-, Dienstleistungs- und/ oder Logistikunternehmen. So hat zum Beispiel die Firma Danfoss das frühere unweit der Grundstücke gelegene fast 18 ha große Motorola-Areal erworben, um es für eigene zukunftsweisende Produktionszwecke umzunutzen. Die Grundstücke mit einer teilbaren Gesamtfläche von ca. 12.000 m² bzw. 3.600 m² sind über die 4-spurige Bundesstraße 200 günstig an die BAB A7 angebunden.
Preise und Bebauungs- sowie Nutzungsvorgaben können dem ausführlichen Exposé der WiREG und in Teilen den nachstehenden Dokumenten entnommen werden.
Erbbaurecht möglich
Neben einem Kauf der Flächen bietet die Stadt Flensburg auch ein Erbbaurecht an. Hier bleibt die Stadt Flensburg Eigentümerin des Grundstücks, vergibt dieses jedoch langfristig (bis zu 35 Jahre) zur Bebauung und Nutzung. Sie erhalten eigentumsgleiche Rechte. Das Erbbaurecht ist Beleihbar und verkäuflich / vererblich. Dafür wird ein Betrag von 2,80 € pro Quadratmeter im Jahr fällig, als Erbbauzins. Detailliertere Informationen erhalten Sie bei Interesse zu einem späteren Zeitpunkt. Wir beraten Sie sodann gerne.
Für Fragen oder bei Interesse kontaktieren Sie in diesem Fall bitte direkt die WiREG
Wencke Wolff
Lise-Meitner-Str. 2
24941 Flensburg
(0461) 99 922 11
wolff@wireg.de
Die spätere Verkaufsabwicklung erfolgt durch die Stadt Flensburg – Kommunale Immobilen / Immobilienverkehr.
Weitere Grundstücksangebote über WiREG.de
Baulücken/ besondere Immobilienangebote
An dieser Stelle bieten wir parallel zu unserem an Wohn- und Gewerbegrundstücken von Zeit zu Zeit auch bebaute Grundstücke, Baulücken und besondere Grundstücke an.
Bei den angebotenen Grundstücken oder Bestandsimmobilien handelt es sich vielfach um städtebaulich interessante und qualitätsvoll zu entwickelnde Flächen.
Die Internetpräsentation der Objekte dient der ersten Information potentieller Kunden und erfolgt insoweit ohne Gewähr.
Grundstück in Flensburg, Groß-Tarup-Dorf
Die Stadt Flensburg bietet ein Wohngrundstück zur Bebauung mit einem Einfamilienhaus oder einem Doppelhaus im Baugebiet Groß Tarup-Dorf an. Es handelt es sich um das Baugrundstück Nr. 38.
- Vergabe nach dem Höchstgebotsverfahren
- Mindestgebot: 203,00 € / m²
- Fristende zur Einreichung der Gebote: 18.09.2024
- Keine Firmen, Pflicht zur Selbstnutzung für mind. 5 Jahre, Bauverpflichtung binnen 1,5 Jahren
- Größe: 577 m²
Das Grundstück ist bereits erschlossen und kann bebaut werden. Das Mindestgebot beträgt 203,00 € pro m².
Wir möchten ausdrücklich darauf hinweisen, dass wir Gebote (schriftlich oder per E-Mail mit dem beigefügten Formular) nur bis zum 18.09.2024 - Eingang bei den Kommunalen Immobilien der Stadt Flensburg - berücksichtigen können.Das Baugrundstück wird unter allen uns termingerecht vorliegenden Kaufangeboten nach dem Höchstgebot vergeben. Es werden zehn Ersatzbewerbende neben der Person mit dem höchsten Gebot benachrichtigt.
Nachdem die Benachrichtigungen versendet worden sind, werden wir dies auf der Internetseite bekannt machen. Wir bitten um Verständnis, dass wir nur die höchsten 11 Bietenden anschreiben werden.
Um das Auswertungsverfahren möglichst zeitnah abschließen zu können, wären wir Ihnen dankbar, wenn Sie von Nachfragen nach dem Abgabeschluss absehen würden. Diesem Schreiben fügen wir einige allgemeine Informationen und einen Anmeldebogen bei.
Bei bauordnungsrechtlichen Fragen wenden Sie sich bitte an die Bauordnung unter bauordnung@flensburg.de.
Wir freuen uns auf Ihr Kaufangebot und danken Ihnen für Ihr Interesse.
Lage
Das Neubaugebiet "Groß Tarup-Dorf' liegt im Südosten der Stadt Flensburg östlich der Bahnstrecke Kiel-Flensburg angrenzend an die Ortsteile Tarup und Sünderup und ist verkehrlich erschlossen durch die Hochfelder Landstraße (K8). Obwohl das Neubaugebiet am Rande der Stadt entsteht, besteht eine sehr gute und kurze verkehrliche Anbindung an die Innenstadt, wie auch an die überörtliche Verbindungsstraße B199 sowie der BAB A7. Im Ortsteil befinden sich mehrere Kindertageseinrichtungen, eine Grundschule sowie eine Gemeinschaftsschule mit gymnasialer Oberstufe. In fußläufiger Nähe befinden sich ein Supermarkt und ein Discounter und das zentrale Einkaufszentrum Fördepark ist in 5 Autominuten erreichbar.
Lageplan des Baugebietes (PDF, 2.7 MB)
Lage des Grundstücks (PDF, 1.7 MB)
Anmeldebogen (PDF, 232 kB)
Allgemeine Informationen / FAQ (bitte lesen) (PDF, 265 kB)
Bebauungsplan 256 (PDF, 22 MB)
Begründung Bebauungsplan 256 (PDF, 677 kB)
Luftbild Tastruper Weg 15 (PDF, 919 kB)
Kontaktdaten
E-MAIL:
liegenschaften@flensburg.de
POST:
Stadt Flensburg
Kommunale Immobilien
Immobilienverkehr
Technisches Rathaus II
Schützenkuhle 26
24937 Flensburg
Disclaimer / Haftungsausschluss
Die Stadt Flensburg behält sich ausdrücklich vor, ob, wann, an wen und zu welchen Bedingungen das Baugrundstück verkauft wird. Es handelt sich um eine unverbindliche Aufforderung zur Abgabe bezifferter Kaufangebote. Hieraus, insbesondere aus der Nichtberücksichtigung von Angeboten, können keinerlei Ansprüche gegen die Stadt Flensburg abgeleitet werden.
Ihre persönlichen Angaben werden ausschließlich im Zusammenhang mit dem Verkauf des Grundstücks verwendet.
Wir bitten zudem, eingeräumte exklusive Reservierungsfristen grundsätzlich als 6-wöchige Ausschlussfristen zur Klärung der Finanzierung, der Hausplanung und zur Vorbereitung einer Vertragsbeurkundung anzusehen. Verlängerungen dieser Frist wird es nur in gut begründeten Ausnahmefällen geben können.
Stand 25.07.2024
Baugrundstücke privater Anbieter
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