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Landes- und Regionalplanung (Raumordnung)

Aufgabe der Landesplanung und Regionalplanung (Raumordnung) ist es, die unterschiedlichen Nutzungen des Raums, z. B. für Wohnen, Gewerbe, Verkehr, Infrastruktur, Erholung oder Natur und Umwelt aufeinander abzustimmen und mögliche Konflikte bei Flächenplanungen zu minimieren.

Instrumente der Landes- und Regionalplanung sind insbesondere

  • die Aufstellung und Änderung der Raumordnungspläne (Landesentwicklungsplan und Regionalpläne),
  • landesplanerische Stellungnahmen zur Bauleitplanung (Flächennutzungspläne und Bebauungspläne) der Städte und Gemeinden,
  • die Abstimmung raumbedeutsamer Planungen und Maßnahmen (Raumordnungsverfahren, raumplanerische Abstimmungsverfahren) und
  • die Unterstützung von Kooperationsprozessen.

Im Landesentwicklungsplans Schleswig-Holstein sind die Ziele und Grundsätze der Raumordnung festgelegt, die für das gesamte Land einschließlich des Küstenmeers gelten. Geltender Plan ist der Landesentwicklungsplan Schleswig-Holstein – Fortschreibung 2021, der am 17. Dezember 2021 in Kraft getreten ist.

Die Regionalpläne konkretisieren die Vorgaben des Landesentwicklungsplans und berücksichtigen regionale Besonderheiten der Planungsräume. Aktuell gibt es fünf geltende Regionalpläne. Die Regionalpläne für die drei neuen Planungsräume werden derzeit neu aufgestellt.

 
 

Die Informationen in diesem Abschnitt stammen nicht von der Stadt Flensburg, sondern aus dem Zuständigkeitsfinder Schleswig-Holstein.

An wen muss ich mich wenden?

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein  Landesplanungsbehörde

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Rechtsgrundlage

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Was sollte ich noch wissen?

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