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Öffentlichkeitsbeteiligung: Neufassung der Naturdenkmalverordnung

Die Oberbürgermeisterin als Untere Naturschutzbehörde der Stadt Flensburg beabsichtigt die Neufassung der Stadtverordnung zur Sicherung von Naturdenkmälern in der Stadt Flensburg (Naturdenkmalverordnung - ND-VO) zu erlassen.

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung erfolgt die öffentliche Auslegung sowohl des Entwurfs der Naturdenkmalverordnung als auch der einzelnen Abgrenzungskarten im Zeitraum vom 17.06. bis 17.07.2019.

Naturdenkmalverordnung und Abgrenzungskarten liegen während dieses Zeitraums im Rathaus, Untere Naturschutzbehörde, Zimmer U 20, während der Dienststunden öffentlich zur Einsichtnahme aus. Die Büros sind in der Regel von Montag bis Donnerstag von 8 bis 17 Uhr besetzt, am Freitag bis 12.30 Uhr.

Bis zum 31.07.2019 besteht zudem die Möglichkeit, schriftlich oder zur Niederschrift eine Stellungnahme zu der geplanten Neufassung der Naturdenkmalverordnung einzureichen.