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Reiserückkehrer: Bitte melden!

Personen, die nach Schleswig-Holstein einreisen und sich zu einem beliebigen Zeitpunkt innerhalb von 14 Tagen vor Einreise in einem Risikogebiet aufgehalten haben, sind verpflichtet, sich unverzüglich nach der Einreise auf direktem Weg in die eigene Häuslichkeit oder eine andere geeignete Unterkunft zu begeben und sich für einen Zeitraum von 14 Tagen nach ihrer Einreise ständig dort abzusondern. Es ist in diesem Zeitraum nicht gestattet, Besuch von Personen zu empfangen, die nicht ihrem Hausstand angehören.

Sie sind verpflichtet, unverzüglich das Gesundheitsamt des Kreises oder der kreisfreien Stadt, in der die eigene Häuslichkeit oder andere geeignete Unterkunft liegt, zu kontaktieren.

Die Meldung können Sie telefonisch unter 0461-85 85 85 vornehmen oder Sie nutzen das Kontaktformular

Meldung Reiserückkehrende aus Risikogebieten