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Kindertagespflege - Aktuelle Regelungen

Im Rahmen der ab 16.12.2020 geltenden Regelungen zur Bekämpfung des Coronavirus SARS-CoV-2 gilt für die Kindertagesbetreuung in Flensburg: 

Kindertagepflege

Die Landesregierung bittet jedoch darum, dass Eltern, welche eigene Betreuungsmöglichkeiten haben, ihre Kinder zu Hause behalten.

Die Kinderbetreuung in den Kindertagespflegestellen ist im vollen Umfang möglich ist. Ausnahme: Kindertagespflegepersonen haben im Vorfeld bereits Urlaub angekündigt. Die Schließzeiten gelten weiter.

Auch die Stadt Flensburg ruft dazu auf, Kinder möglichst zu Hause zu behalten, wenn dort eine geeignete Betreuung gewährleistet ist

Kitas

  • Der Kita-Betrieb ist ab 16.12.2020 nur noch sehr eingeschränkt möglich.

Notbetreuung

Folgende Kinder können notbetreut werden, wenn ihre Eltern nicht über eine alternative Betreuungsmöglichkeit verfügen:

  • Kinder von denen mindestens ein Erziehungsberechtigter in Bereichen der kritischen Infrastrukturen nach § 19 VO (s. Anlage) dringend tätig ist. Dabei haben Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr auf eine Notbetreuung nur an solchen Tagen Anspruch, an denen sie nachweislich für den Bereitschaftsdienst eingeteiltsind.
  • Kinder von berufstätigen Alleinerziehenden.
  • Kinder, die einen täglichen hohen Pflege- und Betreuungsaufwand haben, dem im häuslichen Rahmen nicht entsprochen werden kann und
  • Kinder, die aus Sicht des Kindeswohls besonders schützenswert sind.

Die Landesregierung bittet jedoch darum, dass Eltern, welche eigene Betreuungsmöglichkeiten haben, ihre Kinder zu Hause behalten.

Auch für die Kitas gilt der Hinweis: die mit Ihnen für die Zeit um Weihnachten bereits langfristig kommunizierten Schließzeiten Ihrer Kita gelten weiter. Während der Schließzeiten findet in den Kitas auch keine Not-Betreuung statt.

201214 LJA Fachinformation Corona-BekämpfVO_Eltern_KiTa_Leitungen (PDF, 185 kB)

LVO Corona-BekämpfVO § 19 (PDF, 411 kB)

Kitas/Kindertagespflege: Informationsschreiben der Landesregierung (11.12.2020)