Infiziert?! Kontaktperson?!- Was muss ich tun?
Die Stadt hat das Verfahren bei der Isolierung neu Infizierter sowie Quarantänen von Kontaktpersonen angepasst. COVID-19 Infizierte sind eigenverantwortlich verpflichtet, sich in Absonderung (Isolation) zu begeben.
Für enge Kontaktpersonen (z.B. Haushalt, Schule) besteht keine Pflicht zur Absonderung (Quarantäne) mehr. Aber dringende EMPFEHLUNGEN:
Selbstständig Kontakte reduzieren, v.a. mit Risikogruppen für einen schweren Krankheitsverlauf!
Tägliche (Selbst-) Testung mit Antigen-Schnelltest
Positiver Selbsttest oder Schnelltest
Sie haben ein positives Schnelltest-Ergebnis* (Antigentest; *gilt für alle Schnelltests: Selbsttests zu Hause/in der Schule oder an Teststationen) ?
eigenständig zum PCR-Test
Bitte suchen Sie mit dem entsprechenden Nachweis selbstständig auf direktem Weg eine Teststation auf, die PCR-Tests anbietet (www.flensburg.de/tests). Möglich sind PCR Tests auch bei Ärzten oder Apotheken.
Durch den Nachweis haben Sie Anspruch auf einen kostenfreien PCR-Test.
Bitte tragen Sie auf dem Weg eine Mund-Nasen-Bedeckung und nutzen keine Öffentlichen Verkehrsmittel. Sondern Sie sich bis zum Ergebnis des PCR-Tests EIGENSTÄNDIG ab.
Bestätigt ein positiver PCR-Test das Ergebnis des Selbsttest oder Schnelltest, dann informiert das Labor auch das Gesundheitsamt. Sie verfahren dann bitte wie im Abschnitt "Infiziert / PCR-Test positiv" beschrieben.
negativer PCR-Test / keine Bestätigung durch PCR-Test
Ist das Ergebnis des PCR-Test negativ und bestätigt damit nicht das Schnelltest-Ergebnis, dann müssen Sie sich nicht mehr absondern. Sie können direkt wieder zur Arbeit, zur Schule etc.
Sie benötigen eine Bescheinigung über eine von Ihnen befolgte Absonderung bis zum negativen Testergebnis? Oder Sie haben sich in der Zeit vom 03.02.2022 bis 15.02.2022 wegen eines positiven Schnelltests ohne anschließenden PCR-Test abgesondert?
Nur dann füllen Sie bitte das nachfolgende Formular aus, wenn Sie in Flensburg wohnen.
Rote Meldung der Corona Warn-App
Bei einer roten Warnung der Corona-Warn-App über ein erhöhtes Risiko haben Sie einen Anspruch auf einen kostenlosen Antigentest an einer Teststation. Das gilt auch für vollständig Geimpfte.
Infiziert / PCR-Test positiv
Kontaktpersonen informieren | selbstständige Isolation | Isolationsbescheinigung anfordernKontaktperson
(Eigenständige Quarantäne?)Meldung / Antrag von Pflege- + EGH-Einrichtungen
Über den nachstehenden Link können ausschließlich Pflegeeinrichtungen und Einrichtungen der Eingliederungshilfe Meldungen über positive Schnelltests sowie Anträge zu Entisolierungen oder auf Quarantäne ersetzende Maßnahmen bei Kontaktpersonen (Haushaltsangehörige von infizierten Personen) übermitteln. Die Daten werden verschlüsselt übertragen: