Finanzielle Entlastung
Besondere Zeiten fordern besondere Maßnahmen. Auf Grund von Umsatzeinbrüchen und Liquiditätsengpässen verursacht durch die Corona-Pandemie haben Bund und Länder diverse Förder- und Hilfsprogramme ins Leben gerufen. Untenstehend hat die Stadt Flensburg diese für Sie aufgelistet.
Unternehmen - finanzielle Hilfen
Förderprogramme der IB.SH
Corona-November- und Dezemberhilfe
Die außerordentliche Wirtschaftshilfe des Bundes unterstützt Unternehmen, Selbständige, Vereine und Einrichtungen, deren Betrieb aufgrund der zur Bewältigung der Pandemie erforderlichen Maßnahmen temporär geschlossen wird.
Um die November-und Dezemberhilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Soloselbständige, die bislang keinen Antrag auf Überbrückungshilfe gestellt haben, können mit dem Direktantrag im eigenen Namen (ohne prüfenden Dritten) bis 5000,- Euro beantragen.
Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 30. April 2021.
Weitere Informationen zur Corona-November- und Dezemberhilfe
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die WiREG unter Tel.: 0461 9992299
Überbrückungshilfe II
Die Überbrückungshilfe ist ein Zuschuss bei Corona-bedingten Umsatzrückgängen.
Die Überbrückungshilfe II umfasst die Fördermonate September bis Dezember 2020. Anträge für diesen Zeitraum können bereits gestellt werden.
Um Überbrückungshilfe zu beantragen, wenden Sie sich bitte an eine Steuerberaterin oder einen Steuerberater, eine Wirtschaftsprüferin oder einen Wirtschaftsprüfer, eine vereidigte Buchprüferin oder einen Buchprüfer, eine Rechtsanwältin oder einen Rechtsanwalt.
Die Antragsfrist wurde verlängert bis zum 31. März 2021.
Weitere Informationen zur Überbrückungshilfe II
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die WiREG unter Tel.: 0461 9992299
Mittelstandssicherungsfond
Sie haben einen Hotel-, Beherbergungs- oder Gastronomiebetrieb? Dann unterstützt Sie der IB.SH Mittelstandssicherungsfonds bei Liquiditätsengpässen, die im Zuge der Corona-Krise entstanden sind.
Weitere Informationen zum Mittelstandssicherungsfonds
Für Fragen zur Antragsstellung wenden Sie sich bitte vertrauensvoll an die WiREG unter Tel.: 0461 9992299
Stundung der Gewerbesteuer und sonstiger Forderungen
Neben den vielfältigen Hilfen durch Bund und Land, deren Bedingungen sich inzwischen klarer abzeichnen, bietet die Stadt die Möglichkeit der Stundung der Gewerbesteuer sowie sonstiger Forderungen, sofern diese nachweislich der Überbrückung von Liquiditätsengpässen dienen. (gültig bis zum 30. Juni 2021)
E-Mail: steuerverwaltung@flensburg.de
Telefon: 0461 85-2358
Hilfsportale
In folgenen Hilfsportalen können Sie sich registrieren
Unternehmen - Beratung und Unterstützung
Flensburger Ansprechstellen, die Ihnen kompetent mit Rat zur Seite stehen
Hotlines
- WiREG: 0461 9992299
- IHK: 0461 806-806
- Finanzämter: 0461 813-914
- Handwerkskammer: 0461 866-0
- Arbeitgeberverband Flensburg-Schleswig-Eckernförde e.V.: 0461 84055-0
Wirtschaftskoordination der Stadt Flensburg
Sönke Krüger: 0461 85-4085
Homepages
Kultur & Corona
Hilfsprogramme
Hilfen des Bundes
- Corona-November- und Dezemberhilfen: Um die wirtschaftlichen Folgen des seit November 2020 geltenden Lockdowns zu mildern, hat die Bundesregierung ein Unterstützungsprogramm aufgesetzt, das bei schließungsbedingten Umsatzrückgängen in den Monaten November und Dezember 2020 greift. Neben Unternehmen, Vereinen und Einrichtungen profitieren hiervon auch Soloselbständige aus der Kultur- und Kreativszene.
- Überbrückungshilfe II: Die Überbrückungshilfe III gilt von Januar bis Juni 2021 und greift auch rückwirkend bei Umsatzrückgängen für die Monate November und Dezember 2020. Durch im Januar 2021 vorgenommene Anpassungen wird die Überbrückungshilfe vereinfacht und aufgestockt sowie einem größeren Kreis an Antragstellerinnen und Antragstellern zugänglich gemacht. Die Überbrückungshilfe III enthält mit der sogenannten Neustarthilfe auch eine Maßnahme, die sich an Soloselbständige und damit auch ausdrücklich an Kunst- und Kreativschaffende richtet, die oftmals keine betrieblichen Fixkosten haben. Diese können eine einmalige Betriebskostenpauschale von bis zu 7.500 Euro beantragen. Steuerliche Erleichterungen, Garantien und Bürgschaften werden ebenfalls verlängert.
Kulturhilfen in Schleswig-Holstein
- aktuelle Informationen zu Corona-Hilfen für Kulturschaffende finden sich auch immer im Newsletter der Servicestelle für Kulturförderung des Landes Schleswig-Holstein. Hier gibt es den aktuellen Newsletter. Und hier die Übersicht über alle bisherigen Newsletter
Sportvereine und -verbände
Richtlinie des Ministeriums für Inneres, ländliche Räume und Integration über die Gewährung von Billigkeitsleistungen als Soforthilfe bei Einnahmeausfällen aufgrund der Corona-Pandemie für Sportvereine und Sportverbände im Land Schleswig-Holstein (Soforthilfe Sport) vom 1. August 2020 (gültig bis zum 30.06.2021)