Die Aufstellung von Aktionsplänen erfolgt gemäß §§ 47 a - f des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (BImSchG), das die Umsetzung in nationales Recht der Richtlinie 2002/49/EG des europäischen Parlaments und des Rates vom 25. Juni 2002 über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm darstellt.
In § 47d BImSchG ist die Aufstellung der Aktionspläne detailliert geregelt. Demnach müssen für Orte in der Nähe von Hauptverkehrsstraßen mit einem Verkehrsaufkommen von über 6 Millionen Kraftfahrzeugen pro Jahr (entsprechend 16.400 Kfz/24h) Lärmaktionspläne aufgestellt werden. Der von der Stadt Flensburg aufgestellte Lärmaktionsplan soll die Lärmprobleme und Lärmauswirkungen darstellen und durch geeignete Maßnahmen mindern. Ziel ist neben der Darstellung und Reduktion der von Lärm betroffenen Personen auch der Schutz Ruhiger Gebiete vor der Zunahme von Lärm.
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung hat am 17.03.2009 den Lärmaktionsplan beschlossen.
Lärmaktionsplan Bericht | PDF 1.375 kB
Lärmaktionsplan Anlage Protokoll | PDF 21 kB
Lärmaktionsplan Anlage Pläne | PDF 6.514 kB



