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Aufgaben des Oberbürgermeisters
Der Oberbürgermeister
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leitet die Verwaltung,
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ist verantwortlich für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung,
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ist Dienstvorgesetzter sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
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organisiert die Verwaltung,
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führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung,
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führt die Gesetze aus,
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bereitet die Beschlüsse der Ratsversammlung und der Ausschüsse vor, führt sie aus und berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss,
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trifft alle Personalentscheidungen im Rahmen des von der Ratsversammlung beschlossenen Stellenplanes,
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gliedert die Verwaltung in Fachbereiche und weist diese dem Verwaltungsvorstand zu.
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