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Aufgaben des Oberbürgermeisters

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Der Oberbürgermeister

  • leitet die Verwaltung,
  • ist verantwortlich für die sachliche Erledigung der Aufgaben und den Geschäftsgang der Verwaltung,
  • ist Dienstvorgesetzter sämtlicher Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter,
  • organisiert die Verwaltung,
  • führt die Geschäfte der laufenden Verwaltung,
  • führt die Gesetze aus,
  • bereitet die Beschlüsse der Ratsversammlung und der Ausschüsse vor, führt sie aus und berichtet regelmäßig dem Hauptausschuss,
  • trifft alle Personalentscheidungen im Rahmen des von der Ratsversammlung beschlossenen Stellenplanes,
  • gliedert die Verwaltung in Fachbereiche und weist diese dem Verwaltungsvorstand zu.

Politik & Verwaltung

 

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