Aufgaben des Fachbereiches 1: Bürgerservice, Schutz und Ordnung
Im Bürgerbüro werden viele publikumsintensive Aufgaben gebündelt, wie z.B. Ausweisdokumente, Meldeangelegenheiten, Fundbüro oder Wohngeld. Jährlich nehmen etwa 80.000 - 100.000 Menschen den angebotenen Bürgerservice wahr.
Fragen der öffentlichen Sicherheit zählen zu den wesentlichen Aufgaben der Ordnungsverwaltung, sie beinhalten auch die Überwachung des Waffen- und Jagdrechtes sowie des ruhenden und fließenden Verkehrs. Die zum Betrieb von Gaststätten und Gewerbebetrieben erforderlichen Erlaubnisse gehören ebenso zu den Aufgaben wie die Planung und Durchführung der Jahrmärkte und des Wochenmarktes. Auch der Hafenkapitän und die Abfallbehörde sind hier angesiedelt.
Die Ausländerbehörde ist für ca. 6.500 ausländische Mitbürgerinnen und Mitbürger, davon etwa 3.400 Unionsbürger, Ansprechpartner rund um die Belange des Aufenthalts nach dem Zuwanderungsgesetz. Die Eingliederung der hier lebenden Ausländer wird seit 2005 durch Integrationskurse gefördert. Daneben erfolgen von hier die Leistungen zum Lebensunterhalt für Asylbewerber.
Die Berufsfeuerwehr stellt mit ihren ca. 110 Mitarbeitern sowie mit Unterstützung der 7 Freiwilligen Feuerwehren den Brandschutz im Stadtgebiet sicher. Sie rücken jährlich etwa 400 mal zu Brandeinsätzen und etwa 600 mal zu technischen Hilfeleistungen aus. In rund 92 % aller Einsätze sind die Feuerwehrkräfte in weniger als 8 Minuten vor Ort. Der Rettungsdienst (Berufsfeuerwehr, Fa. Promedica und Malteser Hilfsdienst) führt jährlich ca. 20.000 Notfalleinsätze und Krankentransporte durch.
Die Abteilung Veterinär- und Lebensmittelüberwachung ist zuständig für die Überwachung und Beratung von Gewerbetreibenden im Umgang mit Lebensmitteln, Bedarfsgegenständen wie Geschirr und Kleidung, kosmetischen Mitteln und Tabakwaren. Weitere Aufgaben sind die Überwachung des Tierverkehrs, der Beseitigung tierischer Nebenprodukte sowie des Tierschutzes.
Im Standesamt werden personenstandsrechtliche Vorgänge bearbeitet. Dazu gehören u. a. Eheschließungen (rd. 600/Jahr), Lebenspartnerschaften, Geburten (rd. 1700/Jahr), Vaterschaftsanerkennungen und Sterbefälle (rd. 1500/Jahr). Von den 8 Standesbeamten/innen werden darüber hinaus im Laufe des Jahres unzählige Urkunden ausgestellt sowie Namenserklärungen und Kirchenaustrittserklärungen angenommen.
Aufgaben des Fachbereiches 2: Jugend, Soziales und Gesundheit
Eingliederung und Rehabilitation
Im hochdifferenzierten System der Rehabilitationsleistungen für behinderte oder von Behinderung bedrohte Menschen sind die Kommunen im Wesentlichen für die Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gesellschaft (sog. soziale Rehabilitation) zuständig. Demographische Entwicklung und medizinischer Fortschritt lassen bundesweit die Fallzahlen kontinuierlich steigen. Die Stadt Flensburg setzt mit zusätzlichem Personal auf eine passgenauere und effizientere Hilfegewährung (Stichwort: Hilfeplanung), um Fallzahl- und Kostensteigerung zu verhindern oder zumindest auf das unabweisbare Maß zu begrenzen.
Hilfen zur Erziehung
Familien mit Erziehungsproblemen werden beraten und sozialpädagogisch unterstützt. In bestimmten Situationen können junge Menschen außerhalb der Familie z. B. in Heimerziehung oder einer Pflegefamilie untergebracht werden. Bundesweit ist zu beobachten, dass die Erziehungskompetenzen in Familien abnehmen und der Bedarf an Erziehungshilfen steigt.
Kinder- und Jugendförderung
Als möglichst kinder- und familienfreundliche Stadt werden zahlreiche Angebote der Kinder- und Jugendarbeit unterstützt bzw. selbst durchgeführt. Dazu gehören u.a.:
76 Spielplätze im Stadtgebiet, 3 Jugendhütten,
Im Rahmen der Budgets für die einzelnen Stadtteile in Höhe von insgesamt 1.773 T€ werden 15 sogenannte Häuser der offenen Tür (davon 4 dänische Einrichtungen) gefördert, darüber hinaus das Schwimmbad Weiche mit 36.300 €.
350 Veranstaltungen im Rahmen der Ferienpassaktion, 110 Angebote bzw. Projekte durch das Spielmobil, 100 Plätze in Familienfreizeiten und im Jugendferienwerk
Aufgaben des Fachbereiches 3: Bildung, Kindertagesbetreuung, Kultur und Sport
Zu den Aufgaben der Stadt Flensburg gehört die Schulträgerschaft für die öffentlichen Schulen – von der Grundschule bis zur berufsbildenden Schule. Damit verbunden sind die finanziellen Aufwendungen für die Bereitstellung, Unterhaltung und Bewirtschaftung (z. B. Lehr- und Lernmittel, Schülerunfallversicherung, Hausmeister, Schulsekretariate). Die Bereitstellung und Finanzierung des Lehrpersonals ist dagegen Aufgabe des Landes.
Die Stadt Flensburg fördert insgesamt ca. 3.150 Plätze für Kindertagesbetreuung inkl. Kindertagespflege zur Erfüllung der gesetzlichen Anforderungen. Insgesamt 30 % der Plätze bieten eine Ganztagsbetreuung.
Die Versorgungsquote bei der Betreuung der 0 bis 3-Jährigen liegt zum Ende des Jahres 2009 bei rd. 18 %, bei der Betreuung der 3 bis 6-jährigen bei rd. 89 % und bei den Hortkindern bei 8 %.
Die Stadt betreibt 10 eigene Kindertagesstätten, in denen ca. 700 Kinder betreut werden.
Auch im Kulturbereich betreibt und fördert die Stadt Flensburg ein vielfältiges Angebot. Hierzu gehören z.B. die Volkshochschule, das Landestheater, die Museen und die Stadtbibliothek sowie die freien Kultureinrichtungen. Es werden erfolgreiche Veranstaltungsreihen wie die Hofkultur oder Folk Baltica personell und materiell unterstützt.
Durch das Stadion und 6 weitere Sportanlagen sowie durch Zuschüsse für die Vereinsarbeit, kostenlose Bereitstellung von Schulsporthallen und ermäßigte Mieten und Pachten für Sportvereine sowie Bezuschussung des gemeinsam mit einem privaten Investor neu errichteten Campusbades fördert die Stadt Flensburg den Sport.
Aufgaben des Fachbereiches 4: Umwelt und Planen
Stadt- und Landschaftsplanung
Als planender und stadtgestaltender Bereich ist die Stadt- und Landschaftsplanung von großer Bedeutung für die Stadt. Hier werden die bauleitplanerischen Grundlagen für zum Teil erhebliche Investitionen der Stadt und privater Vorhabenträger geschaffen.
Einige beispielhafte Planungen sind: Siedlungsvorsorge durch neue Wohngebiete (Tarup-Südost, Wasserturm) und Stärkung des Geschosswohnungsbau (mit dem Sanierungsträger), Sicherung der Nahversorgung (Einzelhandelskonzept und stadtteilbezogene Projekte wie z.B. am Twedter Plack und Neustadt), Unterstützung und Sicherung weiterer Gewerbeinvestitionen (Bowling-Arena, Queisser Pharma), übergeordnete Rahmenplanungen (Masterplan Hafen).
Natur- und Umweltschutz
Die Abteilung nimmt überwiegend Aufgaben als untere Naturschutz-, als untere Bodenschutz- und als untere Wasserbehörde wahr. Ihr obliegt es, insbesondere durch Beratungen, Prüfungen, Stellungnahmen und Genehmigungen darauf hinzuwirken, dass sowohl die Natur und Landschaft aufgrund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage für den Menschen als auch die Gewässer und der Boden als Lebensraum für Menschen, Tiere und Pflanzen in ihrer biologischen, hydrologischen Eigenart und wasserwirtschaftlichen Funktionsfähigkeit auch für künftige Generationen dauerhaft bewahrt, geschützt, gepflegt, entwickelt und soweit erforderlich wieder hergestellt werden.
Bauordnung und Denkmalschutz
Diese Abteilung gewährleistet, dass alle öffentlichen und privaten Baumaßnahmen sowie Veränderungen an geschütztem Kulturgut mit dem öffentlichen Recht vereinbar sind. Sie trägt eine hohe Verantwortung für die Bewahrung des historischen Stadtbildes, der natürlichen Lebensgrundlagen sowie für die bauliche Weiterentwicklung Flensburgs. Dies tut sie nicht nur als Genehmigungsbehörde sondern vor allem auch durch umfangreiche Beratung.
Stadtentwicklung und Umweltplanung
Die Abteilung erarbeitet Perspektiven für eine zukunftsfähige Entwicklung der urbanen Stadt in der Region und liefert wichtige Grundlagen für das, was später stadt- und landschaftsplanerisch umzusetzen ist. Wichtige Themen wie zum Beispiel die Bevölkerungsentwicklung, der demographische Wandel, Siedlungsvorsorge und der Klimaschutz sind rechtzeitig aufzugreifen, mit den Bürgerinnen und Bürgern zu diskutieren und in konkrete Ziele und Maßnahmen umzusetzen. Auch Verkehrsplanung, Umweltplanung, Stadtforschung, Wohnraumförderung und Statistik gehören zu diesem Arbeitsbereich.
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