Vereinbarung über Strategische Handlungsfelder und ihre Ziele
Antrag:
Dem Vorschlag zur Bildung Strategischer Handlungsfelder und der dazugehörenden Ziele wird zugestimmt.
Der Beschluss erstreckt sich nicht auf die zur Erläuterung der Inhalte beispielhaft aufgeführten Maßnahmen, die im weiteren Verfahren auf der Ebene der Fachausschüsse festzulegen sind.
Begründung:
Mit den auf einer Analyse der Stärken, Schwächen, Chancen und Risiken basierenden Strategischen Handlungsfeldern soll eine Umsteuerung und Konzentration des politischen und des Verwaltungshandelns auf die Schwerpunkt-Felder erfolgen, die in den nächsten Jahren für die Entwicklung der Stadt eine besondere Bedeutung haben. Ohne die Bereiche, die bereits gut positioniert sind, zu vernachlässigen, wird dabei, unter Beachtung der Eckdaten des Haushaltes, eine Gesamtschau vorgenommen, die nicht durch Klientel-Politik oder Fachinteressen bestimmt wird.
Die Strategischen Handlungsfelder müssen den Erwartungen der Bevölkerung an eine langfristig orientierte Kommunalpolitik entsprechen und nachhaltig ökologische, ökonomische und soziale Ziele sichern.
Gemäß § 45 b (1) Satz 2 Ziffer 1 der Gemeindeordnung (GO) gehört zu den Aufgaben des Hauptausschusses die Vorbereitung von Beschlüssen der Gemeindevertretung über die Festlegung von Zielen und Grundsätzen. Dabei handelt es sich nicht nur um Ziele und Grundsätze für die Verwaltung (§ 27 GO), sondern auch um Beschlüsse der Vertretung mit ausschließlich kommunalpolitischen Inhalten. Mit der Festlegung von Zielen sollen in der Zukunft liegende Maßnahmen und Zustände beschrieben werden, die politisch gewollt sind und durch weitere Entscheidungen sowie den Vollzug durch die Verwaltung realisiert werden müssen.
Bei der Entwicklung strategischer Ziele handelt es sich um allgemeine Ziele im Sinne des § 45 b GO, die sich auf alle Bereiche der Verwaltung beziehen und nicht ausschließlich auf bestimmte Teile der Verwaltung. Damit ergeben sich auch keine Einzelzuständigkeiten von Fachausschüssen, die erst auf der Ebene der Maßnahmen zuständig werden, die zum besseren Verständnis und zur Konkretisierung der Strategischen Handlungsfeldern und ihrer Ziele beispielhaft aufgeführt sind.
Die durch Ziele, Zielerreichungsindikatoren und beispielhafte Maßnahmen konkretisierten Strategischen Handlungsfelder sind in mehreren durch eine Unternehmensberatung moderierten Workshop-Veranstaltungen von den Mitgliedern des Hauptausschusses, den Ausschussvorsitzenden und den Fachbereichsleitern der Stadtverwaltung entwickelt worden.
Parallel wurde mit den Abteilungsleitern als Multiplikatoren verwaltungsintern ein Workshop durchgeführt, um die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in den Entwicklungsprozess einzubinden. Mit interessierten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der mittleren Managementebene wurden die Ergebnisse in Arbeitsforen diskutiert.
Der Hauptausschuss hat in seiner Sitzung am 20.02.2001 empfohlen, die bis dahin definierten Handlungsfelder und Ziele als Ergebnis des bisherigen Diskussionsprozesses zwischen Hauptausschuss und Verwaltung zur Grundlage für ein Bürgerbeteiligungsverfahren zu machen.
Die repräsentative Bürgerbeteiligung begann mit einer zentralen Auftaktveranstaltung am 03.04.2001, bei der den Bürgerinnen und Bürgern die Strategischen Handlungsfelder, ihre Ziele und beispielhafte Maßnahmen vorgestellt wurden. In einem anschließenden dreimonatigem breiten Beteiligungsverfahren bestand die Möglichkeit, in Veranstaltungen von und mit Vertretern aus Wirtschaft und Gesellschaft (z.B. Parteien, Bürgerforen, vhs) qualitative Aspekte in den Entwicklungsprozess einzubringen.
In einer Expertenanhörung vor Mitgliedern des Hauptausschusses und der Verwaltung am 22.06.2001 trugen Experten aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft, die den Bürgerbeteiligungsprozess begleitet haben, die aus ihrer Sicht notwendigen Änderungen, Ergänzungen und Anregungen vor.
Die in der Diskussion mit den Hauptausschussmitgliedern und den Vertretern der Verwaltung vorgebrachten Ergänzungs- und Änderungsvorschläge sind nach Prüfung in die Anlage eingearbeitet worden und wurden den Fraktionen vor der Sommerpause zur weiteren Beratung zur Verfügung gestellt.
Nach der Beschlussfassung des Rates ist im Rahmen des Kontraktmanagements der Abschluss von entsprechenden Zielvereinbarungen zwischen dem Oberbürgermeister und den Fachbereichsleitern vorgesehen. In dem nächsten Verfahrensschritt ist auf der Basis von Fachausschussbeschlüssen die Festlegung der Maßnahmen ggf. unter Beteiligung von internen und externen Fachleuten vorgesehen.



