In der Rubrik "Ortsrecht" finden Sie die für die Ausschüsse der Stadt Flensburg geltenden Rechtsvorschriften:
- Hauptsatzung
- Zuständigkeitsordnung zur Hauptsatzung
- Geschäftsordnung für die Ratsversammlung und ihre Ausschüsse
Die Ausschüsse der Stadt Flensburg
Ältestenrat
Der Ältestenrat besteht aus der Stadtpräsidentin oder dem Stadtpräsidenten, den Vorsitzenden der Fraktionen und ihren Stellvertreterinnen und Stellvertretern sowie dem Oberbürgermeister in beratender Funktion.
Zu den Aufgaben gehört die Unterstützung der Stadtpräsidentin oder des Stadtpräsidenten bei der Führung der Geschäfte, insbesondere bei der Vorbereitung der Sitzungen der Ratsversammlung, sowie die Vermittlung zwischen den Fraktionen.
Zuständig für die Einberufung des Ältestenrates ist die Stadtpräsidentin bzw. der Stadtpräsident.
Ausschuss für Bürgerservice, Schutz und Ordnung
Aufgabengebiet: Feuerwehr, Rettungsdienst, Ordnungsverwaltung, Veterinär- und Lebensmittelüberwachung. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 1 „Bürgerservice, Schutz, Ordnung“.
Ausschuss für Bildung und Sport
Aufgabengebiet: Schulentwicklung und -verwaltung, Erwachsenenbildung, Volkshochschule und Weiterbildung, Hochschulangelegenheiten, Sportwesen, Sportanlagen. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 3 „Schule, Kultur, Sport“.
Finanzausschuss
Aufgabengebiet: Finanzwesen, Stellenplan, Grundsätze für das Personalwesen, Liegenschaftsangelegenheiten. Der Finanzausschuss berät bei Bedarf Kleingartenangelegenheiten. Zuständiger Verwaltungsbereich ist die Abteilung „Finanzmanagement und Controlling“.
Gleichstellungsausschuss
Aufgabengebiet: Frauen- und Gleichstellungsangelegenheiten. Zuständig ist die Gleichstellungsbeauftragte bei der Stadt Flensburg.
Hauptausschuss
Dem Hauptausschuss wurden neben den gesetzlichen Aufgaben die folgenden Aufgabengebiete übertragen: Rechnungsprüfung, Interkommunale Kooperation, Grenzüberschreitende Zusammenarbeit, Polizeibeirat, Pressearbeit, Angelegenheiten des Technischen Betriebszentrums und der Zentralen Dienste (ohne Liegenschaften). Der Hauptausschuss bereitet die Beschlüsse der Ratsversamlung vor und ist Gesellschaftsversammlung für alle 100 %-igen Tochtergesellschaften. Zuständiger Verwaltungsbereich ist das Büro für Grundsatzangelegenheiten.
Jugendhilfeausschuss
Der Jugendhilfeausschuss berät über alle Themen, die Kinder und Jugendliche betreffen z.B. Kinderspielplatzplanung einschließlich pädagogischer Konzepte, Anerkennung von Jugendgruppen als Träger der freien Jugendhilfe und die Anerkennung von Jugendfreizeitgruppen. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 2 „Jugend, Soziales, Gesundheit“.
Kulturausschuss
Aufgabengebiet: Kulturpflege, kulturelle Einrichtungen, Förderung der Kultur einschließlich Büchereiwesen, Museen u.a. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 3 „Schule, Kultur, Sport“.
Sozial- und Gesundheitsausschuss
Aufgabengebiet: Sozialwesen, Gesundheitswesen, Kriegsopferfürsorge, Behindertenangelegenheiten, Stiftungswesen im Sozial- und Gesundheitsbereich. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 2 „Jugend, Soziales, Gesundheit“.
TBZ - Ausschuss
Aufgabengebiet: Der TBZ-Ausschuss fasst fachliche Beschlüsse als Empfehlung für den Verwaltungsrat, den Geschäftsführer/die Geschäftsführerin und/oder ggf. die Ratsversammlung in den Bereichen öffentliche Abfallentsorgung, Straßenreinigung, Abwasserbeseitigung, Straßenbetrieb/Straßenunterhaltung, Gebäudereinigung, Gestaltung, Pflege und Unterhaltung öffentlicher Grünflächen, Forstanlagen und Strände, Erwerb oder Veräußerung öffentlicher Flächen des Sondervermögens Infrastruktur, Verkehrslenkung, -überwachung und Parkraumbewirtschaftung.
Zuständiger Verwaltungsbereich ist das Technische Betriebszentrum AöR (TBZ).
Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung
Aufgabengebiet: Umwelt-, Landschafts- und Grünordnungsplanung, Bauleit- und Verkehrsplanung, städtebauliche Rahmenplanung, Städtebauförderung,
Regional- und Stadtentwicklungsplanung einschl. Nahverkehrsplanung.
Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 4 „Umwelt und Planen“.
Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung in der Eigenschaft als Kleingartenausschuss
Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung berät bei Bedarf Kleingartenangelegenheiten. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 4 „Umwelt und Planen“.
Wahlausschuss
Aufgabengebiet: Festlegung der Wahltage (Hauptwahl, Stichwahl), Zulassung der Berwerberinnen und Bewerber, Feststellung des Endergebnisses. Zuständiger Verwaltungsbereich ist der Fachbereich 1 „Bürgerservice, Schutz und Ordnung“.



