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Kommunalwahl - 14.05.2023

Deine Stimme für Flensburg!

Warum wählen?

Mit deiner Stimme kannst du Einfluss auf die zukünftige Gestaltung Flensburgs nehmen.

Das trifft vor allem auf viele Bereiche zu, die dir eine gute Lebensqualität  sichern wie Radwege, Straßen, Kultur- und Freizeitangebote, Grünflächen und Parks, Kitas, öffentlicher Nahverkehr und vieles mehr.

Worum kümmert sich Kommunalpolitik?

Darfst du wählen?

Um bei der Kommunalwahl wählen zu dürfen, musst du am Wahltag (14. Mai 2023) folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Mindestalter:  16 Jahre
  • deutscher Staatsbürger:in oder EU-Bürger:in 
  • seit mindestens sechs Wochen Wohnsitz oder dauernder Aufenthaltsort in Flensburg
  • nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen  sein.

Alle Flensburger:innen, die am 02. April 2023 diese Voraussetzungen erfüllt haben,  wurden in das Wählerverzeichnis eingetragen und dürfen wählen.

Wen kannst du wählen?

  • Bei der Kommunalwahl setzt du nur 1 Kreuz: Du wählst damit eine/-n Kandidat:in, von dem du möchtest, dass sie/er deine Interessen in der Flensburger Ratsversammlung vertritt (bis 2028).
  • Die Ratsversammlung legt Ziele und Grundsätze fest und gibt den Rahmen für die Arbeit der Stadtverwaltung vor. Sie entscheidet über wichtige Anliegen, die auch dich und deine Lebensqualität in Flensburg betreffen. 
  • Die Wahlperiode beginnt am 1. Juni 2023 und endet am 31. Mai 2028.
  • Zugelassene Kandidat:innen nach Wahlkreisen


Wann bekomme ich eine Wahlbenachrichtigung?

  • Bis zum 23. April 2023 wirst du deine persönliche Wahlbenachrichtigung im Briefkasten haben. Hier findest du auch allen erforderlichen Angaben zum Wahllokal
  • Achtung: In seltenen Fällen kann es sein, dass Mitglieder eines Haushaltes ihre Wahlbenachrichtigung an unterschiedlichen Tagen erhalten.
  • Du hast nach dem 23. April noch keine Wahlbenachrichtigung erhalten, obwohl du wahlberechtigt bist? Dann melde dich gern bei unserem Wahlbüro.

Wählen gehen: Wie, wo, wann?

In deinem Wahllokal: am 14. Mai

  • Du kannst am 14. Mai zwischen 8 Uhr und 18 Uhr deine Stimme in deinem Wahllokal* abgeben.
  • Zur Stimmabgabe solltest du die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.
  • Da die Wahl geheim ist, darf im Wahlraum darf niemand Kenntnis deiner Stimmabgabe erlangen. Nach Feststellung deiner Wahlberechtigung durch den Wahlvorstand (ehrenamtliche Bürger:innen vor Ort) kannst du den Stimmzettel in der Wahlkabine ankreuzen, zusammenfalten und ihn anschließend in eine verschlossene Urne einwerfen.
  • Fotografieren oder Filmen ist in der Wahlkabine verboten.

*Wo ist mein Wahllokal? (online suchen)

*Wahlkreiseinteilung (Wahllokale, Wahlbezirke nach Straßenzügen zum Download)

Briefwahl: Bis zum 14. Mai

Du hast keine Zeit/Lust, am 14. Mai in dein Wahllokal zu gehen?

Kein Problem: Du kannst deine Stimme auch per Briefwahl abgeben.

  • Briefwahl musst du beantragen.
    • per Post: Dazu füllst du den Antrag aus, der dir mit deiner Wahlbenachrichtigung zugesendet wurde und schickst ihn an den Gemeindewahlleiter.
    • online: Scanne einfach den OR-Code auf der Wahlbenachrichtigung oder klicke Briefwahl online beantragen.
    • persönlich: Du kannst deine auch bei uns im Briefwahlbüro im Europa-Raum des Rathauses (Ebene E) abholen. Wenn du möchtest kannst du dort auch an Ort und Stelle wählen (siehe unten).
    • Frist: Briefwahlunterlagen werden bis zum Freitag vor der Wahl, 12.00 Uhr, erteilt. Wer danach erkrankt und deshalb nicht im Wahlraum wählen kann, kann auch noch am Wahltag bis 15.00 Uhr Briefwahlunterlagen beantragen.
  • Das Wahlamt schickt die Briefwahlunterlagen zu, sofern bei der Beantragung des Wahlscheins eine gültige Adresse angegeben wurde. Das kann auch eine Urlaubsadresse sein.
  • Der Wahlbrief muss so rechtzeitig zurückgesandt werden, dass er bis 18 Uhr am Wahltag im richtigen Wahlraum eintrifft.

Richtig "Briefwählen" - Kurzanleitung

Wenn du Briefwahl beantragt hast, werden dir deine Wahlunterlagen an deine Anschrift gesendet.

Diese enthalten:

  • Wahlschein mit der "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl"
  • Stimmzettel (zum Ankreuzen einer Kandidatin/eines Kandidaten)
  • blauer Umschlag (für den Stimmzettel)
  • roter Umschlag = Wahlbrief  (für den blauen Umschlag und den Wahlschein)
  • Anleitung

Was musst du zu tun, um eine gültige Stimme abzugeben?

  1. Kreuze unbeobachtet persönlich auf dem Stimmzettel die Kandidatin/den Kandidaten deiner Wahl an.
  2. Stecke danach den Stimmzettel in den blauen Umschlag und verschließe diesen.
  3. Nimm deinen Wahlschein: Unterschreibe persönlich und mit Datum die "Versicherung an Eides statt".
  4. Stecke danach in den roten Umschlag:
    1. deinen verschlossenen blauen Umschlag (mit dem enthaltenen Stimmzettel)
    2. deinen Wahlschein (mit der unterschriebenen Versicherung an Eides Statt)
  5. Wirf deinen roten Umschlag so rechtzeitig in einen Post-Briefkasten, dass er bis zum 14. Mai, 18 Uhr bei uns ankommen kann. In Deutschland brauchst du keine Briefmarke. Wenn du deinen Umschlag erst am Wahltag abgeben möchtest, müsstest diesen in deinem Wahllokal abgeben.


Im Briefwahllokal (Rathaus): bis zum 12. Mai

  • Du kannst deine Briefwahlunterlagen auch bei uns im Briefwahlbüro im Rathaus bekommen. 
  • Dieses befindet sich im Europa-Raum des Rathauses (Ebene E)
  • Hier kannst du auch an Ort und Stelle wählen.
  • Zur Stimmabgabe solltest du die Wahlbenachrichtigung sowie den Personalausweis oder Reisepass mitbringen.

Richtig "Briefwählen" - Kurzanleitung

Wenn du Briefwahl beantragt hast, werden dir deine Wahlunterlagen an deine Anschrift gesendet.

Diese enthalten:

  • Wahlschein mit der "Versicherung an Eides statt zur Briefwahl"
  • Stimmzettel (zum Ankreuzen einer Kandidatin/eines Kandidaten)
  • blauer Umschlag (für den Stimmzettel)
  • roter Umschlag = Wahlbrief  (für den blauen Umschlag und den Wahlschein)
  • Anleitung

Was musst du zu tun, um eine gültige Stimme abzugeben?

  1. Kreuze unbeobachtet persönlich auf dem Stimmzettel die Kandidatin/den Kandidaten deiner Wahl an.
  2. Stecke danach den Stimmzettel in den blauen Umschlag und verschließe diesen.
  3. Nimm deinen Wahlschein: Unterschreibe persönlich und mit Datum die "Versicherung an Eides statt".
  4. Stecke danach in den roten Umschlag:
    1. deinen verschlossenen blauen Umschlag (mit dem enthaltenen Stimmzettel)
    2. deinen Wahlschein (mit der unterschriebenen Versicherung an Eides Statt)
  5. Wirf deinen roten Umschlag so rechtzeitig in einen Post-Briefkasten, dass er bis zum 14. Mai, 18 Uhr bei uns ankommen kann. In Deutschland brauchst du keine Briefmarke. Wenn du deinen Umschlag erst am Wahltag abgeben möchtest, müsstest diesen in deinem Wahllokal abgeben.



Kann ich mir bei der Wahl helfen lassen?

  • Wenn du aufgrund körperlicher Einschränkungen nicht in der Lage bist, selbst zu wählen, kannst du dir von einer Person deines Vertrauens helfen lassen.
  • Das geht sowohl bei der Urnenwahl als auch bei der Briefwahl.
  • Im Wahllokal kannst du auch den Wahlvorstand um Unterstützung bitten.
  • Auch Wähler:innen, die nicht lesen können, können sich so helfen lassen.

Nach der Wahl

Wann werden die Stimmen ausgezählt?

  • Ab 18.00 Uhr findet am Wahltag die öffentliche Ermittlung und Feststellung des Wahlergebnisses durch den Wahlvorstand im Wahlraum statt.
  • Auch die Stimmen der Briefwähler:innen werden erst jetzt gezählt.

Wie wird die neue Ratsversammlung zusammengesetzt?

  • In die Ratsversammlung ab 1. Juni 2023 gewählt sind diejenigen Kandidat:innen, die über die Stimmzettel die meisten Stimmen im Wahlkreis bekommen haben. (Mehrheitswahl).
  • Die übrigen Vertreter:innen werden aus den Listen der Parteien und Wählergruppen ermittelt (Verhältniswahl).
    • Zur Berechnung werden die Stimmen der Kandidat:innen auf den Stimmzetteln der Parteien/Wählergruppen jeweils zusammengezählt.
    • Aus den Summen dieser Stimmen wird festgestellt, wie viele Sitze die einzelnen Parteien und Wählergruppen erhalten.
  • Eine 5 %-Sperrklausel gibt es zu Kommunalwahlen in Schleswig-Holstein nicht.
  • Bei der Wahl kann es passieren, dass die Anzahl der für eine Partei oder Wählergruppe in den Wahlkreisen gewählten Bewerber:innen größer ist als der ihr zustehende verhältnismäßige Sitzanteil. Diese Mehrsitze, die auch Überhangmandate genannt werden, verbleiben den Parteien oder Wählergruppen. In einem solchen Fall werden nach Fortführung der Berechnung zum Verhältnisausgleich ggf. weitere Mandate – sogenannte Ausgleichsmandate – an andere Parteien vergeben, bis die tatsächliche Zusammensetzung der Vertretung nahezu dem Wahlergebnis entspricht. Es findet somit ein Vollausgleich aller entstandenen Mehrsitze statt.

Wann wird das Ergebnis festgestellt?

  • Der Wahlleiter stellt in der Wahlnacht das vorläufige Endergebnis der Wahl fest. 

    Endgültiges Ergebnis
  • Nach dem Wahltag geht die Arbeit für unsere Wahlbehörde weiter. Die Ergebnisse der einzelnen Wahllokale werden überprüft. Falls Fehler bei der Ergebnisfeststellung aufgetreten sein sollten, werden sie durch den Gemeindewahlausschuss berichtigt.
  • Am Ende der Woche stellt der Gemeindewahlausschuss das endgültige Ergebnis für das Wahlgebiet fest.

Einsprüche gegen die Wahl

  • Jede wahlberechtigte Person hat die Möglichkeit, innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe des amtlichen Endergebnisses Einspruch gegen die Gültigkeit der Wahl einzulegen, wenn sie der Meinung ist, dass bei der Vorbereitung oder Durchführung der Wahl Fehler aufgetreten sind.
  • Über die Einsprüche entscheidet die neue Vertretung im Rahmen der Wahlprüfung.
  • Im Falle der Ablehnung eines Einspruchs ist eine Klage möglich, über die das Verwaltungsgericht endgültig entscheidet.