Die Ozonkonzentrationen werden von der Lufthygienischen Überwachung Schleswig-Holstein im Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume gemessen. Die Grafik wird stündlich aktualisiert.
Als Ozonmessstation, die für den Landesteil Schleswig repräsentativ ist, wird die Luftmessstation Schleswig empfohlen.
In Gebieten mit Werten ab 180 µg/m³ Ozon in der Außenluft wird Personen, die auf Ozon empfindlich reagieren, vorsorglich empfohlen, ungewohnte körperliche Anstrengung im Freien zu vermeiden. Von besonderen sportlichen Ausdauerleistungen wird abgeraten. Es wird in diesem Fällen dringend gebeten, die Geschwindigkeit auf den Autobahnen auf 90 km/h und auf den Landstraßen des Landes auf 60 km/h zu drosseln. Aufschiebbare Fahrten mit dem PKW und der Einsatz von Verbrennungsmotoren (z.B. Benzinrasenmäher) im nicht gewerblichen Bereich sollten ganz unterbleiben. Diese Warnung wird auch über den Rundfunk gemäß EU-Richtlinie 97/72/EWG in Verbindung mit § 6a der 39. Verordnung über Immissionswerte (39. BlmschV) bekanntgegeben.
Empfehlungen des Fachausschusses Gesundheitlicher Umweltschutz bei der Ärztekammer Schleswig-Holstein:
| <120 µg Ozon/m3Luft | Keine Einschränkungen. |
| >120 bis 180 µg Ozon/m3Luft | Vorsorgebereich: Zu vermeiden sind länger anhaltende Anstrengungen wie Ausdauersportarten und Radrennen sowie Spiele, bei denen viel gelaufen wird (z.B. Fußball u.ä.). |
| >180 bis 360 µg Ozon/m3Luft | Informationsschwellenwert überschritten: Aktivitäten ohne gesteigerte Atemarbeit wie Spazierengehen, Segeln oder leichte Gymnastik sind für Personen ohne besondere Empfindlichkeit noch möglich. Schulsport ist nach Möglichkeit in die Innenräume zu verlegen. |




