Willkommen auf der Info-Seite zum Naturschutzgebiet „Twedter Feld“!
Hier erfahren Sie Wissenswertes über das einzige Naturschutzgebiet in Flensburg. Bitte nutzen Sie auch die Links für weitergehende Informationen!
- Lage des NSG „Twedter Feld“
- Entstehung und Geschichte des NSG „Twedter Feld“
- Natur im NSG „Twedter Feld“
- Gesetzliche Grundlage und Verhaltensregeln
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Landesordnung über das Naturschutzgebiet „Twedter Feld“ (pdf-Datei*)
* dafür ist das Programm Acrobat Reader erforderlich, das Sie hier kostenlos herunterladen können. - Ansprechpartner
Lage des NSG Twedter Feld
Das Naturschutzgebiet Twedter Feld liegt im Stadtteil Mürwik und umfasst im Norden einen ehemals von der Bundeswehr genutzten Standortübungsplatz sowie im südlichen Teil landwirtschaftliche Nutzflächen. Es ist im Norden von den Straßen Twedter Feld, Tremmerupweg und der Waldsiedlung Tremmerup, im Süden von der Nordstraße / Osterallee, im Westen von der Bebauung am Kiefernweg und dem Flensburger Fahr- und Reitverein und im Nordosten / Osten von dem sich anschließenden Süderholz sowie dem Blocksbergweg begrenzt.
Karte NSG Twedter Feld | PDF 268 kB
Entstehung und Geschichte des NSG „Twedter Feld“
Die hügeligen, während der Weichsel-Eiszeit (ca. 115.000 bis ca. 10.000 Jahre vor unserer Zeit) entstandenen Geländeformen der Landschaft Angeln wurden nach dem Abschmelzen der Gletscher letztendlich von Buchenwäldern bestockt. In diese begannen vor ca. 1.000 Jahren einwandernde Siedler, Lichtungen zu schlagen. Auf diese Aktivitäten weist der Name Twedt hin, der aus der Wikingerzeit stammt und so viel wie Rodung bedeutet.
Das von den Menschen für Ackerbau, Viehzucht, Waldbeweidung und Torfabbau genutzte Gebiet erfuhr in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts durch militärische Nutzung eine markante Veränderung. Für die Marineschule Mürwik wurden ab 1910 Einrichtungen wie Schießstände und ein Standortübungsplatz geschaffen. Nach dem Zweiten Weltkrieg fiel der restliche Baumbestand dem Brennholzbedarf der in Flensburg lebenden Menschen zum Opfer. In der sich anschließenden militärischen Nutzung durch die Bundeswehr konnte sich die Pflanzen- und Tierwelt wieder erholen, da die Gebiete von intensiver Nutzung ausgeschlossen waren. Es bildete sich im nördlichen Teil auf natürlichem Weg ein neuer Wald, ein landesweit einmaliger Sukzessionswald (naürlich enstandener Wald). Erst mit der Aufgabe der militärischen Nutzung ab 1994 entstand durch Naherholung ein verstärkter Nutzungsdruck.
Am 09.12.1997 erfolgte die einstweilige Sicherstellung des Gebietes und im Jahre 2003 die Ausweisung des Gebietes als erstes Naturschutzgebiet Flensburgs.
Natur im Twedter Feld – große Vielfalt auf kleinem Raum
Aufgrund der mit der militärischen Nutzung verbundenen Unzugänglichkeit des Gebietes entwickelten sich im Twedter Feld vielfältige und selten gewordene Lebensräume. Neben Wald auf steilen Hängen, naturnahen Bachläufen und vernässten Bereichen finden sich ausgedehnte Staudenfluren, Trockenrasen und landwirtschaftliche Nutzflächen mit Kleingewässern. Der durch Sukzession (natürliche Eigenentwicklung) entstandene Wald ist reich an Gehölzarten.
Etwa 100 Vogelarten sind im Jahresverlauf zu beobachten. Daneben wurden im Laufe der Zeit über 300 Blütenpflanzen, fast 80 Moosarten, mehr als 400 Pilzarten sowie viele Säugetierarten identifiziert. An seltenen Vögeln sind in der vielfältig strukturierten Landschaft des Twedter Feldes gelegentlich Bekassine, Waldschnepfe, Waldohreule, Baumfalke, Neuntöter, Sprosser, Braunkehlchen, Roter Milan und Gebirgsstelze zu entdecken. Verschiedene Fledermausarten, darunter die Zwergfledermaus, jagen hier Insekten in der Dämmerung, die seltene Königslibelle bevorzugt die stark bewachsenen Gewässer mit viel Sonneneinstrahlung.
Wegen seiner Einzigartigkeit hat das Gebiet "Twedter Feld" auch eine europaweite Bedeutung. Es ist Teil des "NATURA 2000-Programmes", eines europäischen Netzes besonders schutzwürdiger Flächen!
Gesetzliche Grundlage und Verhaltensregeln
Das ca. 89 Hektar große Gebiet wurde am 20.03.2003 vom damaligen Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Landwirtschaft zum Naturschutzgebiet (NSG) erklärt. Als gesetzliche Grundlage dienten § 17 Absatz 1 in Verbindung mit § 16 Abs. 2 und § 53 Abs. 7 des Landesnaturschutzgesetzes (LNatSchG) sowie § 38 des Landesjagdgesetzes.
Näheres ist in der Landesverordnung über das Naturschutzgebiet Twedter Feld geregelt. Hier können Sie die Landesverordnung einsehen.
Naturschutzgebiete dienen z. B. der Erhaltung, der Entwicklung oder der Wiederherstellung von Biotopen. Sie können auch aus wissenschaftlichen, naturgeschichtlichen oder landeskundlichen Gründen oder wegen ihrer Seltenheit oder Schönheit ausgewiesen werden.
In Naturschutzgebieten werden alle Tier- und Pflanzenarten sowie Boden, Wasser und Luft geschützt. So sollen Lebensgemeinschaften umfassend vor Störungen bewahrt werden, denn besonders seltene Arten können aufgrund ihrer sehr spezifischen Lebensraumansprüche in der Regel nicht in die umgebende Landschaft ausweichen.
Das direkt am östlichen Siedlungsrand Flensburgs gelegene Naturschutzgebiet spielt für die Naherholung eine bedeutende Rolle und ermöglicht auf ausgewiesenen Wegen das Wandern, Radfahren, Reiten und Joggen. Um die Tier- und Pflanzenwelt nicht über Gebühr zu stören, wurde 2004 ein Konzept für ein Besucherlenkungs- und Informationssystem erarbeitet, welches das beliebte Ausflugsziel auch für die kommenden Generationen in einem naturnahen Zustand bewahren soll. Bitte beachten Sie bei Ihrem Besuch deshalb die folgenden Regeln:
- Nutzen Sie bitte nur die Wander- bzw. Reitwege, um keine bedrohten Tier- und Pflanzenarten zu gefährden oder zu stören. Die Wege sind gekennzeichnet (Pfosten mit Symbolen/Piktogrammen) und in den Übersichtsplänen an den Zugängen dargestellt!
- Führen Sie Ihre Hunde ausschließlich an der Leine und bleiben Sie auf dem Rundwander-Wegesystem!
- Achten Sie bitte auf das Betretungsverbot für die übrigen hochsensiblen Naturbereiche!
- Entnehmen oder beschädigen Sie keine Pflanzen oder Teile von ihnen und fangen oder beunruhigen Sie keine Tiere!
- Hinterlassen Sie keinen Abfall!
Allgemein gesagt gilt: Im NSG sind alle Handlungen verboten, die zu einer Zerstörung, Beschädigung oder Veränderung des Naturschutzgebietes oder seiner Bestandteile oder zu einer erheblichen oder nachhaltigen Störung führen können. Verstöße gegen diese Verbote werden als Ordnungswidrigkeiten gewertet und können ein Bußgeld nach sich ziehen.
Hauptweg im NSG Twedter Feld
Betreut wird das Gebiet vom Naturschutzbund Deutschland (NABU), Ortsgruppe Flensburg.
Wenn Sie Fragen haben, wenden Sie sich an die untere Naturschutzbehörde in der Abteilung 4.2, Natur- und Umweltschutz der Stadt Flensburg! (Kontakt)
Anschrift & Kontakt
Oliver Fritzsche
0461 / 85-2284
fritzsche.oliver@stadt.flensburg.de
Ralf Neuendorf
0461 / 85-2198
neuendorf.ralf@stadt.flensburg.de
Untere Naturschutzbehörde im
Fachbereich 4.2 Natur- und Umweltschutz
Technisches Rathaus / Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg




