Zur Navigation - Metanavigation überspringen |
Zum Inhalt - Navigation überspringen |
Zur Marginalspalte - Inhalt überspringen |

Knickschutz

Klicken, um den Text von proReader vorlesen zu lassen


Bild: Bild zum Thema Knickschutz

Hier möchten wir Ihnen Wissenswertes über die Knicks berichten:


Was ist ein Knick?

Knicks sind seit ca. 240 Jahren wesentliche Bestandteile der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft und wurden als „lebende Zäune“ zur Einfriedung von Weiden und Äckern angelegt. Sie dienen dem Windschutz, der Brennholzentnahme und der Feldbegrenzung. Charakteristische Knickwälle bestehen aus Feldsteinen im Wallkern, bedeckt mit Bodenaushub. Ursprünglich waren die Wälle 1 m hoch, an der Wallbasis ca. 2,50 m und auf der Wallkrone ca. 1 m breit.

Knicks wurden mit heimischen, aus der Region stammenden Bäumen und Sträuchern in bunter Zusammensetzung bepflanzt.

Der Begriff Knick leitet sich vom „Knicken“, das heisst vom Umknicken der Heckensträucher ab, um einen dichteren Bewuchs und eine Verjüngung der Knickvegetation zu erreichen. Knicks sind, was ihre Artenzusammensetzung und ihren strukturellen Aufbau betrifft, mit Waldrändern vergleichbar und stellen gewissermaßen zwei aneinander gelegte Waldränder / Waldsäume dar.

nach oben

Lebensraum Knick

Seit wann gibt es Knicks?
Seit ca. 1770 (Verkoppelung der Kulturländereien) sind sie typischer Bestandteil der schleswig-holsteinischen Kulturlandschaft.

Wieviele Knicks gibt es in Schleswig-Holstein?
Von ursprünglich geschätzten 75.000 km Knicks sind durch Flurbereinigung, Siedlungsausdehnung und Straßen(aus)bau heute noch rund 46.000 km in Schleswig-Holstein vorhanden, davon 123 km in Flensburg.

Wodurch sind Knicks bedroht?
Heute sind Knicks in ihrer Struktur und Artenvielfalt nicht nur durch zu umfangreiche Schnittmaßnahmen, die Zerstörung des Knickwallfußes oder durch Pflanzenschutzmittel bedroht, sondern auch durch die zunehmende kommerzielle Nutzung des Schnittholzes, das als erneuerbarer Rohstoff gilt und in „Hackschnitzelheizungen“ Verwendung findet. Aspekte des Ar-ten- und Biotopschutzes treten daher immer mehr in den Hintergrund.

Vor allem die Krautschicht wird bedroht durch Gülle- und Düngereinsatz sowie durch Ablagerung von organischen Abfällen oder Feldsteinen. In Siedlungen werden Knicks geschädigt durch fehlende Schutzzäune bei Baumaßnahmen, Anschüttungen, abgelegte Kompost- oder Gartenabfälle auf den Knickwällen, die Nutzung als Durchgang, die Pflanzung nicht-heimischer Gehölze oder durch die ungenehmigte Beseitigung.

Was lebt im und am Knick?
Knicks sind in ihrer floristischen und faunistischen Vielfalt in Schleswig-Holstein unschlagbar: Über 2.900 Insekten- und Spinnenarten leben in Knicks: Käfer, Mücken und Fliegen, Weberknechte und Wanzen. Viele davon sind wichtige Raubinsekten, die „Schädlinge“ vertilgen.

Aufgrund der großen Vielfalt an Sträuchern und Bäumen sowie der Krautschicht der Knickwälle finden sich viele Tierarten ein, die im Knick das ganze oder einen Teil ihres Lebens verbringen. Vögel nisten und ernähren sich von Insekten und Beeren. Säuger, Amphibien und Reptilien suchen Schutz und Nahrung, Insekten nutzen das große Blüten-, Früchte- und Blätterangebot der Pflanzen. So ist es nicht verwunderlich, dass in Knicklandschaften über 1.500 Tierarten je Kilometer Knick nachgewiesen wurden. Insgesamt schätzt man die Zahl der „Knickbewohner“ in Schleswig-Holstein auf rund 7.000 Tierarten.

Pflanzenarten im Knick (Auswahl) Tierarten im Knick (Auswahl)
Bäume:
Hainbuche, Buche, Esche, Birke, Eiche, Wildapfel, Weide,
Vögel:
Fitis, Gartengrasmücke, Sumpfrohrsänger, Nachtigall, Zaunkönig, Habicht, Falke, Waldohreule, Fasan
Sträucher:
Haselnuss, Faulbaum, Heckenrose, Sanddorn, Brombeere, Schlehdorn, Weißdorn, Holunder, Pfaffenhütchen
Säugetiere:
Rötel- und Wald(spitz)maus, Zwergspitz- und Gelbhalsmaus, Igel, Fuchs, Eichhörnchen, Mauswiesel, Kaninchen, Rehwild, Dachs, Steinmarder
Kräuter:
Buschwindröschen, Hohler Lerchensporn, Aronstab, Farne, Moospolster, Efeu, Rainfarn, Beifuß, Johanniskraut, Körniger Steinbrech, Große Sternmiere, Rundblättrige Glockenblume sowie unzählige
Amphibien und Reptilien:
Laubfrosch, Erdkröte, Zauneidechse, Kammmolch
Gräser und Pilze Insekten:
Käfer, Schmetterlinge, Zikaden, Heuschrecken, Wildbienen u. a.
Weichtiere:
Gehäuse- und Nacktschnecken

Die Artenvielfalt und –zusammensetzung hängt dabei nicht nur von der Bodenart, sondern auch von der Ausrichtung zur Sonne und zur Hauptwindrichtung ab.

Bild: Knick
Knick mit Überhältern

Welche Funktionen haben Knicks?
Knicks sind, wie oben beschrieben, Lebensraum zahlreicher Pflanzen und Tiere. Außerdem sind sie Windschutz und verhindern so auf Äckern Bodenerosion durch Wind (Deflation). Auf der Luvseite (dem Wind zugewandt) können sie auf 25 bis 30 m den Wind abschwächen, auf der Leeseite gar bis zu 170 m weit. Knicks sollten deshalb in Abständen von 150 bis 200 m gepflanzt werden. Knicks binden Staub von ungebundenen Straßen, vermindern die Verdunstung, verbessern die Taubildung und die Bodenfeuchtigkeit: Die Taubildung auf der Leeseite eines Knicks wird noch in 100 m Entfernung positiv beeinflusst!

Sie sind Barrieren für die Ausbreitung von tierischen Schädlingen von einem Feld zum anderen. Außerdem dämpfen sie Lärm und verringern den Störeffekt durch Menschen in der Landschaft. Für diesen wiederum bereichern sie das Landschaftsbild und ermöglichen eine leichtere Tierbeobachtung (Sichtschutz).

Wie viele Knicktypen gibt es?
Die Flora eines Knicks hängt von den Klima- und vor allem von den Bodenbedingungen ab. So sind auf der sandigen, nährstoffarmen Vorgeest und Geest die Knicks eher artenarm, im Östlichen Hügelland (z. B. Angeln) eher artenreich. Biologen haben 85 Knicktypen durch Vegetationsaufnahmen belegt, die in 5 Haupttypen zusammengefasst werden können. Jeder der 85 Knicktypen weist jeweils 6 verschiedene ökologische Zonierungen auf, was sie zu den artenreichsten Biotopen Schleswig-Holsteins macht!

Bild: Abb.jpg
Querschnitt eines idealen Knicks (Aus: Betrifft: NATUR 4/92, Landesamt f. Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig-Holstein)

Bild: Abb.jpg
Zonierung und Bestandteile eines Knicks (Aus: Betrifft: NATUR 4/92, Landesamt f. Naturschutz und Landschaftspflege Schleswig-Holstein)

nach oben

Knicks in Flensburg

Knicks sind im Flensburger Stadtgebiet noch häufige Landschaftselemente und vor allem im Stadtrandgebiet in landwirtschaftlichen Nutzflächen zu finden. Knicks befinden sich aber auch in Siedlungsbereichen. Obwohl Knicks unter Schutz stehen, sind nur 40 Prozent des 123 km langen Flensburger Knicksystems in einem guten Zustand. Sie erfahren eine ökologische Abwertung durch unsachgemäße Pflege, z. B. durch Hecken-schnitt, Ablagerung von Grünabfällen, Errichtung baulicher Anlagen im und am Knick und durch Bepflanzung mit nicht heimischen Gehölzen.

Es gilt, die Knicks auf Flensburger Stadtgebiet in ihrer ökologischen Funktion zu erhalten, zu verbessern und neue Knicks im Rahmen von Flächenausgleichsmaßnahmen anzulegen.

nach oben

Gesetzlicher Knickschutz

Gemäß Landesnaturschutzgesetz Schleswig-Holstein vom 06.03.2007 sind Maßnahmen, die zu einer Zerstörung oder sonstigen erheblichen oder nachhaltigen Beeinträchtigung von Knicks führen können, verboten (§ 25 Abs. 3). Näheres regelt der Knickerlass vom 21.09.2007 (pdf-Datei*)
Ausnahmen und im Einzelfall Befreiungen können in Betracht kommen und sind bei der unteren Naturschutzbehörde (Ansprechpartner) zu beantragen. Gerne beraten wir Sie im Vorwege!

nach oben


Der Knickpflege-Knigge: Empfehlungen für eine ökologisch sinnvolle Knickpflege

Grundsätzlich gilt der Knickerlass!

Fachliche Empfehlungen für Landwirte:

  • Setzen Sie Ihren Knick nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 14. März auf den Stock.
  • Benutzen Sie zum Rückschnitt von Gehölzen den Messerbalken schneidend. Beseitigen Sie den Strauchschnitt vollständig vom Knick.
  • Lichten Sie durchgewachsene Knicks nach und nach und abschnittsweise aus. Da durchgewachsene Bäume nicht mehr austreiben, pflanzen Sie heimische Strauch- und Baumarten nach. Sprechen Sie vor der Durchführung der Maßnahme mit der unteren Naturschutzbehörde (siehe Ansprechpartner).
  • Sägen sie durch die hydraulische Knickschere verursachte Stubbenaufrisse und –quetschungen mit der Motorsäge nach. Dies gilt mindestens für alle Gehölzstümpfe ab 8 cm Durchmesser. Besser, aber aufwändiger ist das Knicken mit der Motorsäge!
  • Halten Sie beim seitlichen Rückschnitt eines Knicks einen Mindestabstand von 1 m zum Knickwallfuß ein. Benutzen Sie, um ein sauberes Schnittbild zu erreichen, statt Schlegelgeräten Messerbalken und Kreissägen.
  • Entnehmen Sie alte Überhälter nur dann, wenn diese in einem Abstand von weniger als 50 m stehen.
  • Vermeiden Sie Verletzungen von Überhältern und benachbarten Sträuchern beim seitlichen Aufputzen.
  • Lagern Sie keine Lesesteine, Boden, Schreddergut oder Knickreisig auf dem Knickwall ab.
  • Nehmen Sie Wallausbesserungen bitte nur nach Rücksprache mit der Fachbehörde (UNB) vor
  • Führen Sie eine Mahd der Böschungen nur ausnahmsweise und ausschließlich zur Beseitigung von auf der Böschung wachsendem Gehölzaufwuchs, und ohne die Gehölze auf der Wallkrone zu beschädigen durch.
  • Lesen Sie auch die Knickbroschüre (Innenseite) der Stadt Flensburg!
  • Lesen Sie auch die Knickbroschüre (Außenseite) der Stadt Flensburg!

Tipps für Haus- und Grundstücksbesitzer in Siedlungen:

  • Setzen Sie Ihren Knick nur im Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 14. März auf den Stock.
  • Pflanzen Sie nur einheimische Knickbäume, Sträucher und Kräuter, um ein Zurückdrängen der heimischen Kleintierwelt zu vermeiden. Eine Liste heimischer Sträucher und Bäume finden Sie in der Knickbroschüre (Innenseite), Knickbroschüre (Außenseite)!
  • Fassen Sie Ihren Knick nicht mit Steinmauern ein. Das ist unzulässig. Sie können aber als Wärmespeicher einzelne Steine auf dem Knickwall einbauen.
  • Falls Ihr Knick eingezäunt werden soll oder muss, setzen Sie den Zaun nicht auf den Wall, sondern vor den Wall.
  • Setzen Sie Schuppen, Carports oder Abstellplätze nicht in den Knick.
  • Entfernen oder beschädigen Sie keine knorrigen Stümpfe. Sie sind Rückzugsraum für Kleingetier.
  • Zum Absägen von Ästen und Stämmen benutzen Sie bitte eine Motorsäge. Sie hinterlässt einen sauberen Schnitt. Führen Sie den Schnitt schräg aus, um das Ablaufen von Regenwasser zu erleichtern.
  • Wenn Sie (durchgewachsene) Bäume aus Ihrem Knick entfernen möchten, sprechen Sie vorher mit der UNB (s. Ansprechpartner). Alle 40 bis 50 m sollen Überhälter stehen bleiben.
  • Lagern Sie abgesägtes Schnittgut in einer Grundstücksecke fern vom Knick. Wenn Sie es entsorgen oder verbrennen wollen, sollten Sie dies rasch tun, damit sich nicht inzwischen Tiere dort verbergen oder nisten.
  • Bringen Sie zerkleinertes Buschwerk (Mulch) oder Gartenabfälle nicht auf dem Knick auf. Sie behindern damit den Aufwuchs knicktypischer Vegetation und fördern typische, nährstoffliebende Pflanzen wie die Brennnessel, die sich nur schwer wieder zurückdrängen lassen.
  • Setzen Sie keine Pflanzenschutzmittel im oder am Knick ein. Dies ist gesetzlich verboten.
  • Beschneiden Sie Ihren Knick nicht wie eine Hecke.
  • Wenn Sie einen Zugang oder eine Zufahrt durch einen Knick legen möchten oder ihn in kürzerem Abstand als nach 10 Jahren auf den Stock setzen wollen, benötigen Sie dafür eine Ausnahmegenehmigung. Die erteilt ggf. die untere Naturschutzbehörde (siehe Kontakt!)
  • Lassen Sie – wenn möglich – einen schmalen Streifen vor dem Knickfuß unbearbeitet. Er dient als Wanderzone vieler Nützlinge.
  • Lesen Sie auch die Knickbroschüre (Innenseite)der Stadt Flensburg!
  • Lesen Sie auch die Knickbroschüre (Außenseite) der Stadt Flensburg!

nach oben

Anschrift & Kontakt

Oliver Fritzsche

0461 / 85-2284


 

Ralf Neuendorf

0461 / 85-2198


 

Untere Naturschutzbehörde im
Fachbereich 4.2 Natur- und Umweltschutz
Technisches Rathaus / Am Pferdewasser 14
24937 Flensburg

nach oben

*(dafür ist das Programm Acrobat Reader erforderlich, welches Sie hier kostenlos herunterladen können)

nach oben


Umwelt & Natur

 

Bild: Natur