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Restabfall

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Alle nicht verwertbaren Haushaltsabfälle (Restabfall) werden über die grauen Restabfall-behälter erfasst. Es gibt diese Abfallbehälter in folgenden Größen: 60, 120, 240 und 1.100 Liter.

Das gehört hinein:

zum Beispiel

  • Alte Filme, Fotos, Dias, und CDs
  • eingetrocknete Pinsel
  • fettige und verschmutzte Papiere
  • Glühbirnen und Glasscherben
  • Hygieneartikel, wie Binden, Tampons und Papiertaschentücher
  • Keramik, Steingut und Porzellan
  • Leder und verschmutzte Textilien
  • mineralische Katzenstreu
  • Nylonstrümpfe
  • Staubsaugerbeutel und Kehrricht
  • Tapeten- und Teppichreste
  • teilentleerte Verpackungen
  • Windeln und Watte
  • Zigarettenkippen und kalte Asche

Das gehört nicht hinein:

zum Beispiel

  • Bauschutt und Bauabfälle
  • Bio- und Gartenabfälle
  • entleerte Verpackungen
  • Flaschen und anderes Hohlglas
  • sauberes Papier
  • saubere Textilien und
  • Schadstoffe, wie z.B.: Batterien, Energiesparlampen, Farben und Lacke, Fotochemikalien, Holzschutzmittel, Klebstoffe und Rostschutz

 

Gebührensäcke für Restabfall

Wenn einmal mehr Abfall anfällt, als die Restabfallbehälter fassen können, weichen Sie auf Gebührensäcke für Restabfall aus.

Gebührensäcke für Restabfall fassen ca. 70 Liter. Sie erhalten diese gegen eine kleine Gebühr auf den Recyclinghöfen und im Bürgerbüro des Rathauses.

Die zugebundenen Gebührensäcke stellen Sie bitte zum Entleerungstag des Restabfall-behälters neben ihre Mülltonnen. Zusammen mit dem Restabfall werden die Säcke dann entsorgt. Es werden nur Gebührensäcke mitgenommen.


Umwelt & Natur

 

Bild: Muellwagen 153x116

Weitere Informationen, Bestellformulare und Sortieranleitungen erhalten Sie beim für die Abfallentsorgung zuständigen TBZ