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Bauabfall

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Die Entsorgung von Bauabfall erfolgt kostenpflichtig über gewerbliche Entsorger (Containerdienst / Selbstanlieferung). Die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch oder Sie rufen uns an - Tel.nr.: 0461 / 85 - 1000.

Mineralischer Bauschutt in zwei Sortierungen sowie kleinere Mengen behandelter und unbehandelter Bauhölzer werden auch von den Recycling-Höfen kostenpflichtig angenommen.

 

Das kann ich in Kleinmengen kostenpflichtig auf den Recycling-Höfen abgeben:

Bauschutt verwertbar zum Beispiel

  • Beton
  • Mörtel
  • Dachpfannen
  • Verblendsteine
  • Kalksandsteine

Bauschutt nicht verwertbar zum Beispiel

  • Fliesen
  • Gasbeton
  • Rigips
  • Sanitärkeramik

Altholz (A1 - A3) zum Beispiel

  • Dielen
  • Bretter
  • Spanplatten
  • Innentüren und Zargen aus dem Innenausbau
  • Parkett

Altholz (A 4) zum Beispiel

  • Zäune
  • Pergolen
  • Außentüren und -fenster (ohne Glasscheiben); Keine Brandschutztüren
  • Laminat

 

Kostenpflichtige Entsorgung über gewerbliche Entsorger:

  • Altholz (A4) zum Beispiel Bahnschwellen, Dachsparren
  • Flachglas zum Beispiel Fenster
  • Asbestzementabfälle zum Beispiel Eternit
  • Teer, Bitumen zum Beispiel Dachpappe
  • Dämmmaterial zum Beispiel Styropor, Stein- und Glaswolle

Umwelt & Natur

 

Bild: Bauschutt

Weitere Informationen erhalten Sie beim für die Abfallentsorgung zuständigen TBZ