Die Entsorgung von Bauabfall erfolgt kostenpflichtig über gewerbliche Entsorger (Containerdienst / Selbstanlieferung). Die Adressen finden Sie im Branchentelefonbuch oder Sie rufen uns an - Tel.nr.: 0461 / 85 - 1000.
Mineralischer Bauschutt in zwei Sortierungen sowie kleinere Mengen behandelter und unbehandelter Bauhölzer werden auch von den Recycling-Höfen kostenpflichtig angenommen.
Das kann ich in Kleinmengen kostenpflichtig auf den Recycling-Höfen abgeben:
Bauschutt verwertbar zum Beispiel
- Beton
- Mörtel
- Dachpfannen
- Verblendsteine
- Kalksandsteine
Bauschutt nicht verwertbar zum Beispiel
- Fliesen
- Gasbeton
- Rigips
- Sanitärkeramik
Altholz (A1 - A3) zum Beispiel
- Dielen
- Bretter
- Spanplatten
- Innentüren und Zargen aus dem Innenausbau
- Parkett
Altholz (A 4) zum Beispiel
- Zäune
- Pergolen
- Außentüren und -fenster (ohne Glasscheiben); Keine Brandschutztüren
- Laminat
Kostenpflichtige Entsorgung über gewerbliche Entsorger:
- Altholz (A4) zum Beispiel Bahnschwellen, Dachsparren
- Flachglas zum Beispiel Fenster
- Asbestzementabfälle zum Beispiel Eternit
- Teer, Bitumen zum Beispiel Dachpappe
- Dämmmaterial zum Beispiel Styropor, Stein- und Glaswolle




