Die Untere Abfallentsorgungsbehörde (UAB) ist für die Überwachung der Abfallentsorgung in der Stadt Flensburg zuständig.
Die gesetzlichen Grundlagen bilden das Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz mit seinen umfangreichen Verordnungen, wie z.B. Verpackungsverordnung und Altölverordnung, sowie das Landesabfallwirtschaftsgesetz.
Die UAB ist zuständig für illegale Abfallablagerungen auf öffentlichen und privaten Grundstücken. Das bedeutet, dass derartige Ablagerungen angezeigt werden sollten und von der Abfallbehörde die erforderlichen Maßnahmen getroffen werden.
Ebenso verhält es sich mit nicht zugelassenen Fahrzeugen, die auf öffentlichen oder privaten Flächen abgestellt wurden und als Abfall anzusehen sind. Auch diese sollten gemeldet werden, so dass das Notwendige veranlasst werden kann.
Außerdem führt die Untere Abfallentsorgungsbehörde Betriebskontrollen in Gewerbebetrieben und öffentlichen Einrichtungen durch, bei denen insbesondere die Entsorgung gefährlicher Abfälle (Sonderabfälle) kontrolliert wird.
Bau- und Abbruchmaßnahmen werden ebenfalls überwacht, um die ordnungsgemäße Entsorgung der anfallenden gefährlichen Abfälle, wie z.B. asbesthaltige Abfälle und Althölzer, sicherzustellen.
Weitere Zuständigkeitsbereiche sind z. B. die Genehmigung und Überwachung der Abfallbewirtschaftungspläne von Sportboothäfen, die Überwachung der landwirtschaftlichen Verwertung von Klärschlamm und Überwachungstätigkeiten im Rahmen der Verpackungsverordnung, z. B. „Dosenpfand“.
Ihre Ansprechpartner:
Thomas Ahlhorn
Rathaus, 7. Stock, Zimmer 707
Rathausplatz 1
24931
Flensburg
0461 / 85 - 2638
und
Beate Fuck
Rathaus, 7. Stock, Zimmer 707
Rathausplatz 1
24931
Flensburg
0461 / 85 - 2975




