Dazu ist ein Pflegebedarfsplan aufzustellen, der
- den Bestand an ambulanten, teilstationären und voll-stationären Pflegeeinrichtungen feststellt,
- den Bedarf an solchen Einrichtungen ermittelt,
- die zur Deckung eines Fehlbedarfs notwendigen Maßnahmen und deren Finanzierung aufzeigt und
- Hinweise auf pflegevermeidende und –ergänzende Dienste und Maßnahmen enthält.
Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2005 - 2009 für die Stadt Flensburg im Januar 2006 beschlossen.
Pflegebedarfsplan 2005 - 2009 | PDF 367 kB



