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Pflegebedarfsplan 2005 bis 2009



Dazu ist ein Pflegebedarfsplan aufzustellen, der

  • den Bestand an ambulanten, teilstationären und voll-stationären Pflegeeinrichtungen feststellt,
  • den Bedarf an solchen Einrichtungen ermittelt,
  • die zur Deckung eines Fehlbedarfs notwendigen Maßnahmen und deren Finanzierung aufzeigt und
  • Hinweise auf pflegevermeidende und –ergänzende Dienste und Maßnahmen enthält.

Der Sozial- und Gesundheitsausschuss hat die Fortschreibung der Pflegebedarfsplanung 2005 - 2009 für die Stadt Flensburg im Januar 2006 beschlossen.

Pflegebedarfsplan 2005 - 2009  |  PDF 367 kB


Familie & Gesundheit

 

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