Die Einberufung zum freiwilligen Wehrdienst oder eine Wehrübung steht an? Dann kommen für Sie oder Ihre Angehörigen Leistungen nach Maßgabe des Unterhaltssicherungsgesetzes in Betracht.
Die “Unterhaltssicherungsbehörde“ der Stadt Flensburg nimmt neben ihren eigenen Aufgaben auch die des Kreises Schleswig-Flensburg, des Kreises Nordfriesland, der Stadt Schleswig und der Stadt Husum wahr. Wir nehmen daher Ihre Anträge gern entgegen, wenn Sie zu Beginn des freiwilligen Wehrdienstes, der Wehrübung Ihren Wohnort, bzw. gewöhnlichen Aufenthalt in einem dieser Zuständigkeitsbereiche haben, bzw. hatten.
Welche Leistungen kommen in Betracht?
Für freiwillig Wehrdienstleistende kommen insbesondere in Betracht:
- Leistungen für Familienangehörige (Allgemeine Leistungen / Einzelleistungen)
- Übernahme von Versicherungsbeiträgen bei Schadensversicherungen (Sonderleistungen)
- Mietbeihilfe (nur für alleinstehende Wehrpflichtige)
- Wirtschaftsbeihilfe für Selbständige
Für Wehrübende kommt in Betracht:
- Verdienstausfallentschädigung
- Leistungen für Selbständige
Notwendige Unterlagen:
- Antrag (erhältlich bei der Unterhaltssicherungsbehörde der Stadt Flensburg)
- Durchschrift des Einberufungsbescheides „Bescheinigung zur Vorlage bei der Unterhaltssicherungsbehörde“ als Original
Anschrift & Kontakt
Stelle für Unterhaltssicherung
Zimmer 502 - 504
(0461) 85 17 65
| Ansprechpartner | Buchstaben | Telefon |
|---|---|---|
| Ingo Brodersen | A-H | (0461) 85 27 48 |
| Anke Hagen | I-Q | (0461) 85 18 19 |
| Bärbel Schartau | R-Z | (0461) 85 27 60 |
Öffnungszeiten
| Montag | 08.30 - 12.00 Uhr |
| Dienstag | geschlossen |
| Mittwoch | geschlossen |
| Donnerstag | 08.30 - 12.00, 14.00 - 17.30 Uhr |
| Freitag | 08.30 - 12.00 Uhr |




