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Betreuungsrecht

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Jeder Mensch kann durch einen Unfall, eine Krankheit oder durch Alterserscheinungen in eine Situation kommen, in der es ihm unmöglich ist, seine persönlichen, wirtschaftlichen und / oder rechtlichen Belange selbständig zu regeln. Diese Menschen werden nach dem Betreuungsrecht nicht mehr entmündigt, sondern ihnen wird ein Betreuer / eine Betreuerin zur Seite gestellt, der / die ihnen bei der Regelung ihrer Angelegenheiten hilft.

Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung, Patientenverfügung
Jeder von uns kann durch Unfall oder Krankheit in die Lage geraten, seinen Willen nicht mehr klar und deutlich kundtun zu können. Deshalb ist es im eigenen Interesse, vorsorglich Personen des eigenen Vertrauens im Rahmen einer Vorsorgevollmacht oder Betreuungsverfügung zu benennen; entscheidend wichtig kann auch das Hinterlegen einer Patientenverfügung sein.

Die Betreuungsbehörde informiert sie gerne.

Die Betreuungsbehörde

  • berät und unterstützt betreuungsbedürftige Personen
  • führt Betreuungen
  • arbeitet zusammen mit dem Vormundschaftsgericht und dem Betreuungsverein
  • gibt Rat und Hilfe bei vorbeugenden Maßnahmen
  • sucht , berät und unterstützt BerufsbetreuerInnen sowie ehrenamtliche BetreuerInnen

Anschrift & Kontakt

Betreuungsbehörde der
Stadt Flensburg
4. Etage
Rathausplatz 1
24937 Flensburg

(0461) 85 0
(0461) 85 22 49

soziales@flensburg.de

 

Ansprechpartner Buchstaben Telefon
Frau Rerup A, H, O, U (0461) 85 29 43
Frau Thiesen B, E, G, K, N, Q, V, W (0461) 85 27 35
N. N. I, J, R, S (0461) 85 24 05
Frau Brandt C, D, F, L, M, P, T, XYZ (0461) 85 27 46
Frau Jede Sachbearbeitung (0461) 85 24 02

Öffnungszeiten
Montag und Freitag 09.00 - 12.00 Uhr
Donnerstag 14.00 - 17.30 Uhr
und nach Terminvereinbarung


Familie & Gesundheit

 

Weitere Infos