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Vaterschaft und Unterhalt

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Beratungs- und Unterstützungsangebote zu Vaterschafts- und Unterhaltsfragen

Auf Antrag informiert, berät und unterstützt das Jugendamt vor und nach der Geburt eines Kindes

  • Mütter und Väter, die allein für ein Kind oder einen Jugendlichen sorgen, bei der Feststellung der Vaterschaft und Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen des Kindes oder Jugendlichen,
  • junge Volljährige bis zur Vollendung des 21. Lebensjahres bei der Geltendmachung eigener Unterhaltsansprüche,
  • allein sorgeberechtigte Elternteile zur Klärung eigener Unterhaltsansprüche aus Anlass der Geburt und anschließender Betreuung eines Kindes,
  • Eltern und Kinder zu Möglichkeiten von Beurkundungen zur Vaterschaftsanerkennung und Zustimmung, Begründung gemeinsamer elterlicher Sorge, Unterhaltsverpflichtung (s. hierzu auch „Teilbereich Beurkundungen“).

Unmittelbar nach der Geburt eines Kindes, dessen Eltern nicht miteinander verheiratet sind, bietet das Jugendamt von sich aus der Mutter des Kindes Beratung und Unterstützung bei der Vaterschaftsfeststellung und der Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen an. Hierbei informiert das Jugendamt über die Möglichkeiten der Beurkundung von Unterhaltsansprüchen, gemeinsamer elterlicher Sorgeerklärungen und die Einrichtung und Rechtsfolgen einer Beistandschaft.

Ansprechpartner

Sachbearbeiter Buchstabe Telefon
Frau Raddatz A, D (0461) 85 27 83
Frau Grauel B, E, F (0461) 85 23 25
Frau Käshammer C, G, M, P, U, V, Z (0461) 85 28 73
Herr Jochimsen I (0461) 85 27 52
Frau Walczynski K, L, O, X, Y (0461) 85 25 09
Herr Marquardsen N (0461) 85 23 36
Frau Radtke R, Sch, St, T, W (0461) 85 27 99
Herr Schulte H, J, Q, Sp, S (0461) 85 15 34


Familie & Gesundheit

 

Bild: Kinder auf dem Spielplatz

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