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Beistandschaften

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Die Beistandschaft ist ein Hilfangebot des Jugendamtes zur rechtlichen Vertretung eines minderjährigen Kindes bei der

  • Feststellung der Vaterschaft,
  • Geltendmachung von Unterhaltsansprüchen

Die Begrenzung des Aufgabenbereichs der Beistandschaft auf einzelne Teilbereiche ist möglich.
Das Jugendamt ist als Beistand berechtigt, im Rahmen des übertragenen Aufgabenbereichs für das Kind verantwortlich zu handeln und alle erforderlichen Maßnahmen zu treffen, z.B. gerichtliche Verfahren zu führen. Die elterliche Sorge wird durch die Beistandschaft nicht eingeschränkt
( Ausnahme: Vertretung im laufendem Gerichtsprozess ). Die Beistandschaft kann bis zum Eintritt der Volljährigkeit des Kindes geführt werden, zwischenzeitlich jedoch auf Antrag jederzeit wieder aufgehoben werden.
Die Beistandschaft wird auf Ihren schriftlichen Antrag eingerichtet. Vor Antragstellung sollte die Angelegenheit jedoch mit dem Jugendamt erörtert werden. Antragsberechtigt ist der sorgeberechtigte Elternteil. Steht das Sorgerecht den Eltern gemeinsam zu, so kann die Einrichtung der Beistandschaft der Elternteil beantragen, in dessen überwiegender Obhut sich das minderjährige Kind befindet.

Notwendige Unterlagen

Anträge werden bei einem persönlichen Gespräch aufgenommen.

Rechtsgrundlagen

Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) vom 18. August 1896 (RGBl. S. 195) in der zzt. geltenden Fassung
Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII) vom 26.06.1990 (BGBl. I S. 1163) in der zzt. geltenden Fassung

Gebühren

Die Führung der Beistandschaft und alle weiteren Beratungs- und Unterstützungsleistungen des Jugendamtes sind kostenfrei.

Ansprechpartner

Sachbearbeiter/in Buchstaben Telefon
Frau Raddatz A, D (0461) 85 27 83
Frau Grauel B, E, F (0461) 85 23 25
Frau Käshammer C, G, M, P, U, V, Z (0461) 85 28 73
Herr Jochimsen I (0461) 85 27 52
Frau Walczynski K, L, O, X, Y (0461) 85 25 09
Herr Marquardsen N (0461) 85 23 36
Frau Radtke R, Sch, St, T, W (0461) 85 27 99
Herr Schulte H, J, Q, Sp, S (0461) 85 15 34


Familie & Gesundheit

 

Bild: Kinder auf dem Spielplatz

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