Bei Reisen mit Hund oder Katze innerhalb der EU ist folgendes zu beachten:
Um Tiere ins EU-Ausland verbringen zu können, muss jedes Tier gekennzeichnet sein. Nach einer Übergangsfrist wird ausschließlich eine Kennzeichnung mittels Transponder nach ISO-Norm 11784 zugelassen. Des Weiteren muss der neue Heimtierausweis mitgeführt werden, der von einem Tierarzt ausgestellt ist und aus dem hervorgeht, dass im Einklang mit den Empfehlungen des Impfstoffherstellers eine gültige Tollwutimpfung des betreffenden Tieres - gegebenenfalls eine gültige Auffrischungsimpfung gegen Tollwut - vorgenommen wurde. Die Impfung soll mindestens 30 Tage und längstens 12 Monate vor dem Verbringen durchgeführt werden. Jungtiere, die jünger als 3 Monate und nicht geimpft sind, müssen einen Ausweis mitführen, aus dem hervorgeht, dass sie seit ihrer Geburt an einem Ort gehalten wurden, an dem das Jungtier geboren worden ist, ohne mit wild lebenden Tieren, die einer Infektion ausgesetzt gewesen sein können, in Kontakt gekommen zu sein. Alternativ kann ein Jungtier verbracht werden, wenn es von seinem geimpften Muttertier begleitet wird.
Dies sind dann die einzigen Bedingungen, die Haustiere erfüllen müssen, wenn sie in der EU auf Reisen gehen. Für die Reise nach Irland, nach Schweden und in das Vereinigte Königreich gelten für eine Übergangsfrist noch zusätzliche Regeln.
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