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Reisen mit Tieren außerhalb der EU

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Bei Reisen außerhalb der EU werden folgende zusätzliche Anforderungen gestellt:

Wer in sogenannte Drittländer reist, sollte sich rechtzeitig mit der Botschaft in Verbindung setzen, um die Einreisebestimmungen zu erfahren. In der Regel sind eine gültige Tollwutimpfung sowie eine Beglaubigung der Heimtierausweisangaben durch den Amtstierarzt erforderlich. Des Weiteren ist zu beachten, dass die Einfuhr von Hunden oder Katzen aus Ländern mit unsicherem Tollwutstatus oder ihre Rückführung in die EU - z. B. aus dem Urlaub - eine Blutuntersuchung zur Bestimmung von Tollwutantikörpern bedingt. Es ist daher ratsam, sich sehr rechtzeitig über die Bestimmungen bei der Mitnahme von Hunden / Katzen aus Drittländern zu informieren.

Wenn Sie mit einem Pferd ins EU-Ausland möchten, benötigen Sie für das Tier eine amtstierärztliche Gesundheitsbescheinigung. Voraussetzung ist die Vorlage des Pferdepasses - auch Equidenpass genannt.

Stellt sich bei Kontrollen beim Verbringen heraus, dass Tiere die o.g. Bedingungen nicht erfüllen, so beschließt die zuständige Behörde im Einvernehmen mit dem Amtstierarzt

  1. entweder das Tier in das Herkunftsland zurückzuschicken oder
  2. es für die zur Erfüllung der Gesundheitsanforderungen erforderliche Zeit auf Kosten des Eigentümers oder der verantwortlichen, natürlichen Person unter amtlicher Kontrolle zu isolieren oder
  3. als äußerstes Mittel, sofern eine Rücksendung oder Isolierung nicht möglich ist, das Tier zu töten, ohne dass dafür ein finanzieller Ausgleich gewährt wird.

Nähere Informationen darüber, was bei Reisen mit Tieren zu beachten ist, erhalten Sie auch im Internet auf der Seite des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (BMELV) unter www.bmelv.de.


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