Veterinär-/Lebensmittelüberwachung
Amtstierärztlicher Dienst für Mensch und Tier
Aufgaben
1) Schutz des Menschen vor Gesundheitsgefährdungen sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel und Erzeugnisse tierischer Herkunft,
2) Erhaltung und Verbesserung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft,
3) Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere sowie Verhütung von Leiden,
4) Erhaltung und Entwicklung eines leistungsfähigen und frei handelbaren Tierbestandes,
5) Verhütung und Bekämpfung von Tierkrankheiten, die eine Gefahr für die Tierbestände darstellen oder auf Menschen übertragen werden können (z. B. Schweinpest, Maul- und Klauenseuche, Tollwut),
6) Schutz der Umwelt vor schädlichen Einflüssen, die von Tieren sowie tierischen Erzeugnissen und Abfällen ausgehen können.
Die Lebensmittelüberwachung wacht über die Rechtsvorschriften im Verkehr mit Lebensmitteln, Tabakerzeugnissen, kosmetischen Mitteln und Bedarfsgegenständen zum Schutz des Verbrauchers vor Irreführung und Täuschung und gesundheitlichen Schäden.
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Eine Tierseuche ist eine durch Krankheitserreger hervorgerufene, übertragbare und sich meist schnell verbreitende Erkrankung von Tieren mit teilweise enormen wirtschaftlichen Auswirkungen.
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Wer sich entscheidet, ein Tier zu halten, muss auch dafür Verantwortung übernehmen. Das heißt, das Tier muss seinen Bedürfnissen entsprechend angemessen ernährt, gepflegt und verhaltensgerecht untergebracht werden.
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