Wir sind für Sie der Ansprechpartner in allen Fragen bezüglich der Einhaltung ordnungsrechtlicher Vorschriften auf den folgenden Gebieten:
- Jagdrecht
- Waffenrecht
- Sprengstoffrecht
- Versammlungsrecht
Nicht zuständig sind wir für nachbarschaftliche Streitigkeiten. Darunter versteht man im Wesentlichen alle Streitigkeiten, die nicht öffentlichen Grund betreffen.
Weiterhin werden Erlaubnisse erteilt nach
- der Gewerbeordnung (z.B. Makler, Bewachungserlaubnis)
- dem Gaststättengesetz (z.B. Konzessionierung, Gestattung)
- der Lotterieverordnung (z.B. Lotterien und Tombolen).
In der Ordnungsverwaltung wird außerdem das Gewerberegister geführt und die Abwicklung von Veranstaltungen, Jahrmärkten, Wochenmärken, Flohmärkten sowie Zirkusgastspielen geregelt. Die Sondernutzung der öffentlichen Straßen in der Flensburger Innenstadt sowie die Angelegenheiten der Hafenbehörde werden hier ebenfalls wahrgenommen.
Nähere Informationen zu unseren Leistungen erhalten Sie hier.




