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Bußgeldstelle/ Aufgaben und Ziele

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Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie für die Ahndung sämtlicher im Stadtgebiet festgestellter Verkehrsverstöße, die der Gesetzgeber als Unrechtsfolge mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bedroht hat. Zweck ist es nicht, eine bestimmte Tat zu sühnen, sondern eine bestimmte 0rdnung durchzusetzen.

In folgenden Bereichen wird Verkehrsüberwachung durchgeführt:

1. Ruhender Verkehr

Ziele der Überwachung sind...

  • Verdrängung der Dauerparker von Kurzzeitparkplätzen in der Innenstadt
  • Häufiger Wechsel an Kurzzeitparkplätzen
  • Freihalten von Behindertenparkplätzen
  • Unterbindung von ordnungswidrigen Park- und Haltevorgängen
  • Erreichen einer relativen Chancengleichheit für alle (insbes. der schwächeren)
  • Einleiten von Maßnahmen der Gefahrenabwehr (z.B. Freihalten von Durchfahrten von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge)
  • Überwachungen aufgrund von Bürgeranforderungen
  • Überwachung der Bewohnerparkzonen

2. Rotlichtüberwachung

Ziel der Rotlichtüberwachung ist es, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Verkehrsknotenpunkten mit Unfallschwerpunkten und hoher Rotlichtmissachtung
zu erreichen.

3. Geschwindigkeitsüberwachung

Überwachungsziele sind....

  • Erhöhung der Wohnqualität in km/h 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen
  • Erhöhung der Sicherheit im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern
  • Senkung der durch überhöhte Geschwindigkeit verursachten Unfälle
  • allgemeine Verbesserung der Verkehrsdisziplin

Weitere Informationen erhalten Sie im Bürgerinformationssystem.


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