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Bußgeldstelle/ Aufgaben und Ziele



Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie für die Ahndung sämtlicher im Stadtgebiet festgestellter Verkehrsverstöße, die der Gesetzgeber als Unrechtsfolge mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bedroht hat. Zweck ist es nicht, eine bestimmte Tat zu sühnen, sondern eine bestimmte 0rdnung durchzusetzen.

In folgenden Bereichen wird Verkehrsüberwachung durchgeführt:

1. Ruhender Verkehr

Ziele der Überwachung sind...

  • Verdrängung der Dauerparker von Kurzzeitparkplätzen in der Innenstadt
  • Häufiger Wechsel an Kurzzeitparkplätzen
  • Freihalten von Behindertenparkplätzen
  • Unterbindung von ordnungswidrigen Park- und Haltevorgängen
  • Erreichen einer relativen Chancengleichheit für alle (insbes. der schwächeren)
  • Einleiten von Maßnahmen der Gefahrenabwehr (z.B. Freihalten von Durchfahrten von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge)
  • Überwachungen aufgrund von Bürgeranforderungen
  • Überwachung der Bewohnerparkzonen

2. Rotlichtüberwachung

Ziel der Rotlichtüberwachung ist es, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Verkehrsknotenpunkten mit Unfallschwerpunkten und hoher Rotlichtmissachtung
zu erreichen.

3. Geschwindigkeitsüberwachung

Überwachungsziele sind....

  • Erhöhung der Wohnqualität in km/h 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen
  • Erhöhung der Sicherheit im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern
  • Senkung der durch überhöhte Geschwindigkeit verursachten Unfälle
  • allgemeine Verbesserung der Verkehrsdisziplin

Antworten auf weitere Fragen rund um die Bußgeldstelle erhalten Sie hier.


Bürgerservice

 

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