Die Bußgeldstelle ist zuständig für die Überwachung des ruhenden und fließenden Verkehrs sowie für die Ahndung sämtlicher im Stadtgebiet festgestellter Verkehrsverstöße, die der Gesetzgeber als Unrechtsfolge mit einem Verwarnungs- oder Bußgeld bedroht hat. Zweck ist es nicht, eine bestimmte Tat zu sühnen, sondern eine bestimmte 0rdnung durchzusetzen.
In folgenden Bereichen wird Verkehrsüberwachung durchgeführt:
1. Ruhender Verkehr
Ziele der Überwachung sind...
- Verdrängung der Dauerparker von Kurzzeitparkplätzen in der Innenstadt
- Häufiger Wechsel an Kurzzeitparkplätzen
- Freihalten von Behindertenparkplätzen
- Unterbindung von ordnungswidrigen Park- und Haltevorgängen
- Erreichen einer relativen Chancengleichheit für alle (insbes. der schwächeren)
- Einleiten von Maßnahmen der Gefahrenabwehr (z.B. Freihalten von Durchfahrten von Rettungs- und Feuerwehrfahrzeuge)
- Überwachungen aufgrund von Bürgeranforderungen
- Überwachung der Bewohnerparkzonen
2. Rotlichtüberwachung
Ziel der Rotlichtüberwachung ist es, eine Erhöhung der Verkehrssicherheit bei Verkehrsknotenpunkten mit Unfallschwerpunkten und hoher Rotlichtmissachtung
zu erreichen.
3. Geschwindigkeitsüberwachung
Überwachungsziele sind....
- Erhöhung der Wohnqualität in km/h 30-Zonen und verkehrsberuhigten Bereichen
- Erhöhung der Sicherheit im Umfeld von Schulen, Kindergärten, Altenheimen und Krankenhäusern
- Senkung der durch überhöhte Geschwindigkeit verursachten Unfälle
- allgemeine Verbesserung der Verkehrsdisziplin
Antworten auf weitere Fragen rund um die Bußgeldstelle erhalten Sie hier.



