Die Ausländerbehörde der Stadt Flensburg befindet sich im Kellergeschoss des Rathauses, Am Rathausplatz 1, 24937 Flensburg und gehört zum Fachbereich 1 (Bürgerservice, Schutz, Ordnung), Abteilung 1.4 (Ausländerangelegenheiten).
Öffnungszeiten:
| Montag und Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag | 07.30 bis 12.00 Uhr und 14.00 bis 17.30 Uhr |
| Für Ihre Vorsprache vereinbaren Sie bitte unbedingt telefonisch einen Termin. |
Die Ausländerbehörde ist zuständig für die Umsetzung des Aufenthalts- und des Freizügigkeitsgesetzes. Außerdem werden die Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz wahrgenommen.
Das Aufenthaltsgesetzregelt die Einreise, den Aufenthalt, den Zugang zur Erwerbstätigkeit sowie die Förderung der Integration von Drittstaatsangehörigen (also von Ausländern außerhalb der EU). Im wesentlichen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Erteilung, Verlängerung und Versagung von Aufenthaltserlaubnissen, Niederlassungserlaubnissen, Duldungen und Gestattungen
- Zulassung zur Erwerbstätigkeit unter Mitwirkung der Arbeitsverwaltung (One-Stop-Government)
- Mitwirkung bei Visa-Verfahren für die Einreise nach Deutschland
- Regelung des Aufenthalts von Asylbewerbern bis zum Ende des Asylverfahrens
- Aufenthaltsbeendende Maßnahmen
- Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen und Sicherheitsleistungen
Das Freizügigkeitsgesetz regelt die Einreise und den Aufenthalt von Staatsangehörigen anderer Mitgliedstaaten der Europäischen Union und ihrer Familienangehörigen. Im wesentlichen werden folgende Aufgaben wahrgenommen:
- Erteilung von Freizügigkeitsbescheinigungen an EU-Bürger
- Erteilung von Aufenthaltskarten/EU an Drittstaatsangehörige von EU-Bürgern
- Mitwirkung bei Visa-Verfahren für die Einreise nach Deutschland
- Aberkennung des Freizügigkeitsrechts
Ansprechpartner in Fragen des Aufenthalts- und Freizügigkeitsrechtes:
Buchstabe C, K, L, N, Y:
Andrea Lange-Bauer
Ziimmer K 10
0461 / 85 - 2780
0461 / 85 - 2939
lange.andrea@stadt.flensburg.de
Buchstabe B, G, J, R, S:
Heidemarie Strunz
Zimmer K 10
0461 / 85 - 2397
0461 / 85 -2939
strunz.heidemarie@stadt.flensburg.de
Buchstabe F, M, Ausländerrechtl. Angelegenheiten von Studenten:
Nicole Ertzinger
Zimmer K 09
0461 / 85 - 2647
0461 / 85 - 2939
ertzinger.nicole@stadt.flensburg.de
Buchstabe E, I, O, P, Q, T, U-X, Z:
Susanne Richter
Zimmer K 08
0461 / 85 - 2173
0461 / 85 - 2939
richter.susanne@stadt.flensburg.de
Buchstabe A, D, H:
Maike Heinicke
Zimmer K 08
0461 / 85 - 2935
0461 / 85 - 2939
heinicke.maike@stadt.flensburg.de
Entgegennahme von Verpflichtungserklärungen
Margit Jansen
Zimmer K 06
0461 / 85 - 2403
0461 / 85 - 2939
jansen.margit@stadt.flensburg.de
Das Asylbewerberleistungsgesetz regelt die Gewährung von Leistungen an Personen, die sich noch im Asylverfahren befinden, die keinen Aufenthaltstitel besitzen oder denen nach bestimmten Vorschriften des Aufenthaltsgesetzes ein humanitärer Aufenthalt gewährt wurde.
Ansprechpartner in Fragen des Asylbewerberleistungsrechtes:
Ilona Oppermann
Zimmer K 11
0461 / 85 - 2005
0461 / 85 - 2939
oppermann.ilona@stadt.flensburg.de
Abteilungsleitung:
Kirsten Jessen
Zimmer K 12
0461 / 85 - 2007
0461 / 85 - 2939
jessen.kirsten@stadt.flensburg.de
Weitere Angaben zu einzelnen Fragen finden Sie im Bürgerinformationssystem.




