Zur Navigation - Metanavigation überspringen |
Zum Inhalt - Navigation überspringen |
Zur Marginalspalte - Inhalt überspringen |

Elternbeitrag

Klicken, um den Text von proReader vorlesen zu lassen


Die Gebühr beträgt ab 1.8.2011 monatlich pro Kind :

Für Kinder bis 3 Jahre
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung 160,00 €
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung 208,00 €
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung 256,00 €
Entgelt für das Mittagessen 40,00 €

Für Kinder über 3 Jahre
bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung 138,00 €
bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung 179,00 €
bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung 221,00 €
Entgelt für das Mittagessen 40,00 €

Früh- und Spätdienst

Für die Inanspruchnahme von Früh- und / oder Spätdienst wird je 1/2 Stunde ein Zuschlag von monatlich 10% der Gebühr für die 5-stündige Betreuung erhoben:

Kinder unter 3 Jahre 16,00 €
Kinder über 3 Jahre 13,80 €

Ermäßigung für Geschwisterkinder:

Für das 1. Geschwisterkind zahlen Sie: 70% der Gebühr
Für das 2. Geschwisterkind zahlen Sie: 50% der Gebühr
Ab dem 3. Geschwisterkind zahlen Sie: 30% der Gebühr

Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten
(und für die Kindertagespflege)
 |  PDF 71 kB

Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege in der Stadt Flensburg
(Beitragstabellen)
 |  PDF 252 kB

 

Einkommensabhängige Ermäßigung:

Es besteht die Möglichkeit der einkommensabhängigen Elternbeitragsermäßigung. Nähere Auskünfte erteilt die Ermäßigungsstelle im Bürgerbüro der Stadt Flensburg.

Das notwendige Formular zum Antrag auf Beitragsermäßigung erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte. Es steht Ihnen ebenfalls unten zum Download bereit.

Antrag auf Übernahme von Kita-Gebühren  |  PDF 61 kB

Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet?  |  PDF 56 kB

 

Kontakt

Stadt Flensburg
Bürgerbüro
Rathausplatz 1

24931 Flensburg

(0461) 85 2653 oder 85 1979
(0461) 85 1667


 


Bildung & Kultur

 

Bild: Reitendes Kind

Städtische Kitas

Mehr Infos...