Die Gebühr beträgt ab 1.8.2011 monatlich pro Kind :
| Für Kinder bis 3 Jahre | |
|---|---|
| bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung | 160,00 € |
| bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung | 208,00 € |
| bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung | 256,00 € |
| Entgelt für das Mittagessen | 40,00 € |
| Für Kinder über 3 Jahre | |
|---|---|
| bei einer bis zu 5-stündigen Betreuung | 138,00 € |
| bei einer bis zu 6,5-stündigen Betreuung | 179,00 € |
| bei einer bis zu 8-stündigen Betreuung | 221,00 € |
| Entgelt für das Mittagessen | 40,00 € |
Früh- und Spätdienst
Für die Inanspruchnahme von Früh- und / oder Spätdienst wird je 1/2 Stunde ein Zuschlag von monatlich 10% der Gebühr für die 5-stündige Betreuung erhoben:
| Kinder unter 3 Jahre | 16,00 € |
| Kinder über 3 Jahre | 13,80 € |
Ermäßigung für Geschwisterkinder:
| Für das 1. Geschwisterkind zahlen Sie: | 70% der Gebühr |
| Für das 2. Geschwisterkind zahlen Sie: | 50% der Gebühr |
| Ab dem 3. Geschwisterkind zahlen Sie: | 30% der Gebühr |
Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagesstätten
(und für die Kindertagespflege)
|
PDF
71 kB
Einkommensabhängige Ermäßigung:
Es besteht die Möglichkeit der einkommensabhängigen Elternbeitragsermäßigung. Nähere Auskünfte erteilt die Ermäßigungsstelle im Bürgerbüro der Stadt Flensburg.
Das notwendige Formular zum Antrag auf Beitragsermäßigung erhalten Sie in Ihrer Kindertagesstätte. Es steht Ihnen ebenfalls unten zum Download bereit.
Antrag auf Übernahme von Kita-Gebühren | PDF 61 kB
Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet? | PDF 56 kB
Kontakt
Stadt Flensburg
Bürgerbüro
Rathausplatz 1
24931
Flensburg
(0461) 85 2653 oder 85 1979
(0461) 85 1667




