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Kindertagesbetreuung: Fachinformationen



Elternbeitrag

Für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gelten ab 1. August 2010 neue Regelungen. Eine wesentliche Veränderung neben der Differenzierung zwischen Kindern unter und über drei Jahren ist im Rahmen der Beitragsermäßigung der Verzicht auf den bisher geforderten Mindestbeitrag von 10%. Die Stadt Flensburg wendet hierfür allein etwa 200.000 Euro jährlich mehr auf.

Richtlinie für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in der Kindertagespflege  |  PDF 86 kB

Elternbeitragstabellen ab 01.08.2010  |  PDF 5.352 kB

Wie wird das bereinigte Einkommen berechnet?  |  PDF 56 kB

Elternbeitragstabellen ab 01.08.2011  |  PDF 5.168 kB

Gebührensatzung für die Städtischen Kindertagestätten und für die Kindertagespflege  |  PDF 72 kB

 

Ausbaustand U3 (Plätze für Kinder unter drei Jahren)

Die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sollen massiv ausgebaut werden. Bundesweit wird bis 2013 eine Versorgungsquote von 35% angestrebt, die aber vor Ort je nach Bedarfslage auch höher oder niedriger sein kann. Auch in Flensburg geht man zunächst davon aus, dass im Jahr 2013 für 35% aller Kinder unter drei Jahren ein Betreuungsplatz vorhanden sein sollte. Das folgende Diagramm stellt die dafür benötigten Plätze und den aktuellen Ausbaustand dar.

Bild: Ausbaustand 2010

Die o.g. Prognose basiert auf der Annahme, dass im Jahre 2013 etwa 2220 Kinder unter drei Jahren in Flensburg leben werden. In 2010 sind dies 2180 Kinder. (Weitere Informationen auch unter Statistikamt Nord).

Eine Versorgungsquote von 35% der unter Dreijährigen im Jahre 2013 bedeutet für Flensburg, es sollen bis dahin ca. 840 Plätze zur Verfügung stehen. Aktuell gibt es 290 belegte Plätze in Kitas und 120 belegte Plätze in der Kindertagespflege. Demnach müssten noch ca. 430 Plätze geschaffen werden, um die Versorgungsquote von 35% zu erreichen. Da bei allen Trägern in der Stadt Flensburg die räumlichen Kapazitäten nahezu ausgeschöpft wurden, soll dies u.a. mit dem Bau von neuen Krippengruppen erreicht werden.

bundesweiter Ausbaustand Kindertagesbetreuung auf einen Blick  |  PDF 114 kB

Bericht der Bundesregierung 2009  |  PDF 245 kB

 

Investitionsprogramm zum Krippenausbau

Bis zum Jahr 2013 soll die Zahl der Betreuungsplätze in Schleswig-Holstein auf 35 Prozent der Kinder unter drei Jahren erhöht werden. Für Flensburg bedeutet dies fast eine Verdreifachung der Krippenplätze und der Plätze bei Tagespflegepersonen.
Nach der am 31.10.2008 in Kraft getretenen Förderrichtlinie des Landes sollen die Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren gefördert werden. Bund und Land übernehmen 66,66% der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Stadt Flensburg beteiligt sich mit weiteren 23,33% daran. Dafür wurden aus dem städtischen Haushalt bisher 550.000 Euro aufgebracht, womit durch Gesamtinvestitionen von 2,1 Mio. Euro zusätzlich 240 Krippenplätze bis Ende 2010 geschaffen werden können.

Richtlinie zur Förderung von Investitionen im Rahmen des Bundesinvestitionsprogramms "Kinderbetreuungsfinanzierung"  |  PDF 59 kB

Beschluss Flensburger Ratsversammlung zur Investitionsförderung  |  PDF 62 kB

Kita-Träger: Zuwendungsantrag für Investitionsvorhaben  |  PDF 50 kB

 

Förderung von Kindertagestätten

Die Stadt Flensburg fördert die Betreuung von knapp 3000 Plätzen in allen Kindertagestätten sämtlicher Träger z. Zt. mit über 12 Mio. Euro jährlich. Darin enthalten sind etwaetwa 1,6 Mio. Euro für Elternbeitragsermäßigungen.
Daneben finanzieren sich Kindertagesstätten noch durch Elternbeiträge, einem Landeszuschuss und einem Eigenanteil des Trägers der Einrichtung.

Richtlinie über die Förderung von Kindertagestätten in Flensburg (KiTaFR) Stand 08/2009  |  PDF 63 kB

Anlage zur KiTaFR (Stand Januar 2010)  |  PDF 84 kB

Richtlinie zur projektbezogenen Sonderförderung in Flensburger Kindertagesstätten  |  PDF 133 kB

Antrag projektbezogene Sonderförderung  |  PDF 54 kB

 

Kindertagespflege

Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa 750.000 Euro jährlich zur Verfügung. Tagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben werden die Kosten der Qualifizierung der Tagespflegepersonen zu 90% übernommen und regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Flensburg  |  PDF 84 kB

Anlage zur Kindertagespflegerichtlinie  |  PDF 76 kB

Elternbeitragssatzung für Kindertagespflege (bis Juli 2010)  |  PDF 55 kB

Anmeldeformular zur Qualifizierung  |  PDF 94 kB


Bildung & Kultur

 

Aktuelles zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

Sie suchen einen Betreuungsplatz in der KiTa oder bei einer Tagesmutter?

Dann wenden Sie sich an die Abteilung Kindertagesbetreuung

0461 - 85 2473 oder 2855
0461 - 85 1519

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