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Kindertagesbetreuung: Fachinformationen

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Elternbeitrag

Für die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertagesstätten und in der Kindertagespflege gelten ab 1. August 2011 neue Beitragssätze.

Die Ratsversammlung hat die bereits beschlossene Gebührenerhöhung (um 16 - 20%) zurückgenommen, um die Eltern zu entlasten. Stattdessen werden lediglich die Gebühren für die 6,5 und 8 Std. Betreuung um etwa 11% angehoben, damit insgesamt - wie in der Gebührensatzung vorgesehen - eine lineare Steigerung der Beiträge erreicht wird.
Die Gebühr für die 5 Std. Betreuung wird nicht erhöht.
Weiterhin bleibt es bei der Differenzierung zwischen Kindern unter und über drei Jahren.
Im Rahmen der Elternbeitragsermäßigung wird weiter an dem Verzicht auf die sog. "Haushaltsersparnis" von 10% festgehalten, d.h. es ist für Eltern mit geringem Einkommen eine volle Ermäßigung möglich. Hierfür gilt in Flensburg eine im Landesvergleich überdurchschnittlich hohe Einkommensgrenze, bis zu der kein Beitrag gezahlt werden muss. Darüber hinaus erfolgt für mittlere Einkommen eine Staffelung der Gebühren.

 

Ausbaustand U3 (Plätze für Kinder unter drei Jahren)

Die Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren sollen massiv ausgebaut werden. Bundesweit wird bis 2013 eine Versorgungsquote von 39% angestrebt, die aber vor Ort je nach Bedarfslage auch höher oder niedriger sein kann. In Schleswig-Holstein wird landesweit von 37% ausgegangen. In Flensburg hat sich die Kommunalpolitik auf eine Versorgungsquote von 35% bis zum jahr 2013 festgelegt. Das folgende Diagramm stellt die dafür benötigten Plätze und den aktuellen Ausbaustand dar.

Bild: Ausbaustand 2011

Die o.g. Prognose basiert auf der Annahme, dass im Jahre 2013 etwa 2220 Kinder unter drei Jahren in Flensburg leben werden. (Weitere Informationen auch unter Statistikamt Nord).

Eine Versorgungsquote von 35% der unter Dreijährigen im Jahre 2013 bedeutet für Flensburg, es sollen bis dahin ca. 780 Plätze zur Verfügung stehen. Im Mai 2011 gab es 364 belegte Plätze in Kitas und 151 belegte Plätze in der Kindertagespflege. Demnach müssten noch 265 Plätze geschaffen werden, um die Versorgungsquote von 35% zu erreichen. Da bei allen Trägern in der Stadt Flensburg die räumlichen Kapazitäten nahezu ausgeschöpft wurden, soll dies u.a. mit dem Bau von neuen Krippengruppen erreicht werden.

Zwischenbericht zur Evaluation des Kinderförderungsgesetzes 2010  |  PDF 548 kB

bundesweiter Ausbaustand Kindertagesbetreuung 2009  |  PDF 114 kB

Bericht der Bundesregierung 2009  |  PDF 245 kB

 

Investitionsprogramm zum Krippenausbau

Bis zum Jahr 2013 soll die Zahl der U3-Betreuungsplätze in Schleswig-Holstein auf 37 Prozent erhöht werden, bundesweit wird von einem Bedarf von 39% ausgegangen. Für Flensburg bedeutet dies, dass die Kosten für den Bereich der U3-Betreuung seit 2009 von 1,7 Mio. Euro auf mittlerweile 3,8 Mio. Euro in 2011 gestiegen sind und weiter steigen werden.

Nach der zum 01.01.2011 veränderten Förderrichtlinie des Landes für Investitionskosten zur Schaffung von zusätzlichen Betreuungsplätzen für Kinder unter drei Jahren übernehmen Bund und Land 75% der zuwendungsfähigen Ausgaben und die Stadt Flensburg beteiligt sich mit weiteren 15% daran, so dass eine Förderung der Kita-Träger von 90% gewährleistet ist. Dafür werden für den Krippenausbau aus dem städtischen Haushalt insgesamt fast 1,2 Mio. Euro aufgebracht und Gesamtinvestitionen bis zum Ende des Förderprogramms in 2013 von über 6 Mio. Euro ermöglicht.
Bis Mitte 2011 konnten 20 Baumaßnahmen für 300 zusätzliche Krippenplätze gefördert werden und der Ausbau geht weiter.

Landesrichtlinie zur Förderung von Investitionen im Krippenausbau  |  PDF 74 kB

Beschluss Flensburger Ratsversammlung zur Investitionsförderung ab 2011  |  PDF 63 kB

Kita-Träger: Zuwendungsantrag für Investitionsvorhaben  |  PDF 50 kB

 

Förderung von Kindertagestätten

Die Stadt Flensburg fördert die Betreuung von etwa 3200 Plätzen in allen Kindertagestätten sämtlicher Träger z. Zt. mit über 14 Mio. Euro jährlich. Darin enthalten sind etwa 2,6 Mio. Euro für Elternbeitrags- und Geschwisterermäßigungen sowie etwa 0,5 Mio. Euro für präventive Zusatzangebote in Kindertagesstätten.
Daneben finanzieren sich Kindertagesstätten noch durch Elternbeiträge, einem Landes- und Bundeszuschuss und einem Eigenanteil des Trägers.

Richtlinie über die Förderung von Kindertagesstätten in der Stadt Flensburg (KiTa-Förderrichtlinie - KiTaFR)  |  PDF 60 kB

Anlage zur Förderrichtlinie (Stand November 2011)  |  PDF 179 kB

Richtlinie für Zusatz-Angebote an Kindertagesstätten in Flensburg (Ri-ZAK) mit Anlagen  |  PDF 118 kB

 

Kindertagespflege

Für die Förderung der Kindertagespflege stellt die Stadt Flensburg z. Zt. etwa eine Mio. Euro jährlich zur Verfügung. Tagespflegepersonen erhalten eine laufende Geldleistung von der Stadt Flensburg sowie einen Beitrag zur Alterssicherung, zur Unfallversicherung und zur Kranken- und Pflegeversicherung. Daneben werden die Kosten der Qualifizierung der Tagespflegepersonen zu 90% übernommen und regelmäßige Fortbildungen durchgeführt.
Die Stadt Flensburg erhebt nach einer Gebührensatzung die Elternbeiträge.

Richtlinie über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der Stadt Flensburg  |  PDF 84 kB

Anlage zur Kindertagespflegerichtlinie  |  PDF 76 kB

Elternbeitrag Kindertagespflege  |  PDF 71 kB

Anmeldeformular zur Qualifizierung  |  PDF 94 kB


Bildung & Kultur

 

Aktuelles zum Kinderförderungsgesetz (KiFöG)

Sie suchen einen Betreuungsplatz in der KiTa oder bei einer Tagesmutter?

Dann wenden Sie sich an die Abteilung Kindertagesbetreuung

0461 - 85 2473 oder 2855
0461 - 85 1519

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