Mit dem Gesetz zur Reform des Wohnungsbaurechts, das am 01.01.2002 in Kraft getreten ist, wird den veränderten gesellschaftlichen und wohnungspolitischen Rahmenbedingungen Rechnung getragen. Damit haben sich die rechtlichen Vorgaben für die kommunale Wohnungspolitik geändert, u.a. wurden das Verhältnis von Neubau und Bestandsförderung, die Zielgruppen und die Einkommensgrenzen neu definiert und bestimmt. Dabei zielt die Neuausrichtung der wohnungspolitischen Instrumente wesentlich auf die Erhaltung und Schaffung sozial stabiler Bewohnerstrukturen, die durch demografische Entwicklungen sowie soziale und räumliche Segregationserscheinungen oftmals gefährdet sind. Nach § 3 des Wohnraumförderungsgesetzes können die Länder bei ihrer Förderung ein von der Gemeinde beschlossenes Konzept zur sozialen Wohnraumversorgung zugrunde legen. Das Innen-ministerium des Landes Schleswig-Holstein macht im Zuge einer zielgerichteten Förderung die Erstellung eines solchen Konzeptes zur Pflichtaufgabe. Eine effiziente öffentliche För-derung erfolgt künftig unter Berücksichtigung der örtlichen Verhältnisse. Vor diesem Hintergrund wurden auf Stadtteile bezogene Qualitätsziele herausgearbeitet und entsprechende Maßnahmen abgeleitet.
Die Beschlussfassung des kommunalen Wohnraumversorgungskonzeptes als zentrales Instrument der sozialen Wohnraumstabilisierung und Wohnumfeldgestaltung erfolgte am 17.08.2004 in den politischen Gremien der Stadt. Um die Aktualität zu gewährleisten, werden die im Konzept enthaltenen Stadtteilsteckbriefe jährlich fortgeschrieben.
Hier weitere Informationen zum Wohnraumsversorgungskonzept
Konzept Übersicht | PDF 1.057 kB
Konzept Teil 1 | PDF 569 kB
Konzept Teil 2 Steckbriefe | PDF 852 kB




