Der anhaltende demografische und wirtschaftliche Strukturwandel wird mittelfristig auch zu Veränderungen in weiteren städtischen Handlungsfeldern, beispielsweise im Bereich der sozialen Infrastruktur, führen. Städtebauliche Strategien müssen auf die vielfältigen Folgen dieser Veränderungen im Sinne einer zukunftsfähigen Stadtentwicklung reagieren. Deshalb wurden zentrale Leitbilder entwickelt, die ihren Niederschlag im Städtebaulichen Entwicklungskonzept, das der Rat der Stadt am 03.11.2005 beschlossen hat, gefunden haben.
Das städtebauliche Entwicklungskonzept, das an das Wohnraumversorgungskonzept anknüpft, ist ein informelles Planungsinstrument und bildet die Grundlage für die im Weiteren erforderlichen formellen Planungsverfahren der Bauleitplanung. Das städtebauliche Entwicklungskonzept bildet den strategischen Rahmen für die gebietsbezogenen Entwicklungskonzepte, den Schwerpunktgebieten des Förderprogramms „Stadtumbau West“.
Hier weitere Informationen zum städtebaulichen Entwicklungskonzept
Entwicklungskonzept Teil 1 | PDF 1.072 kB
Entwicklungskonzept Teil 2 Steckbriefe | PDF 1.558 kB




