Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Bebauungspläne

Der Bebauungsplan enthält Festsetzungen, die Art und Maß der baulichen Nutzung von Grundstücken betreffen. Er wird jeweils für einzelne Baugebiete aufgestellt und ist für die Erfüllung der Bauwünsche der Bürger:innen entscheidend. Er enthält die rechtsverbindlichen Festsetzungen, die Art und Maß der baulichen Nutzung, des überbaubaren Bereiches und der Verkehrsflächen betreffen. Planungsträger ist die Gemeinde. Die Gemeinde ist im Rahmen ihrer Planungshoheit für ihre städtebauliche Entwicklung selbst verantwortlich.

Qualifizierter Bebauungsplan

Der qualifizierte Bebauungsplan setzt konkret und rechtsverbindlich fest, welche Nutzung und Bebauung auf einem Grundstück zulässig ist. Festsetzungen werden unter anderem zu folgenden Themen getroffen:

  • zur Art der baulichen Nutzung (zum Beispiel Wohnen oder Gewerbe),
  • zum Maß der baulichen Nutzung (zum Beispiel zur Größe der bebaubaren Fläche, der Höhe von Gebäuden oder der Zahl der Vollgeschosse),
  • zur Gestaltung der Gebäude (zum Beispiel die Dachform),
  • zur Beachtung von Schutzvorschriften zum Immissionsschutz (zum Beispiel Lärm),
  • zur vorgeschriebenen Pflanzungen von Bäumen, Hecken und ähnlichem
  • zu den Verkehrsflächen.

Einfacher Bebauungsplan

Der einfache Bebauungsplan enthält nur einzelne Festsetzungen als verbindliche Regelungen und wird durch die Regelungen der §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) ergänzt.

Wie wirkt ein Bebauungsplan?

Ein Bebauungsplan wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen. Danach wird er durch Bekanntmachung rechtsverbindlich.

Die Wirkung des rechtskräftigen Bebauungsplans für den Bauherrn ist zweifach:

  • Einerseits gibt er die einzelnen Baugrundstücke "zur Bebauung frei",
  • andererseits enthält er die rechtlichen, allgemein verbindlichen Schranken für die Bebauung der Grundstücke.

Übersicht der Bebauungspläne

Anhand der Übersicht der Bebauungspläne können Sie entnehmen, ob ein Bebauungsplan für Ihr Grundstück existiert. Die Bebauungspläne und die Begründungen dazu können im pdf- Format heruntergeladen werden. Die Qualität der Darstellung ist dabei unter anderem vom verwendeten Browser abhängig. Bei unzureichender Bildqualität sollten Sie gegebenenfalls einen alternativen Browser verwenden.

In der Übersicht der Bauleitpläne (Flächennutzungsplan* und Bebauungsplan) und Satzungen gem. Baugesetzbuch enthalten sind auch die Außenbereichssatzungen gemäß § 35 Abs. 6 BauGB sowie andere auf dem Baugesetzbuch beruhende Satzungen (Vorkaufsrecht, Sanierungsgebiete, Erhaltungssatzungen, Gestaltungssatzungen - s. unter "Weitere Satzungen").

*Der Flächennutzungsplan (= vorbereitender Bauleitplan) enthält für das gesamte Stadtgebiet die von der Gemeinde gewollten und für die einzelnen Flächen differenzierten städtebaulichen Nutzungen.

Die Darstellungen des Flächennutzungsplans sind Grundlage für die Erstellung der Bebauungspläne.

Fluchtlinienpläne

Darüber hinaus liegen weite Teile des Stadtgebiets im Geltungsbereich von Fluchtlinienplänen. Aufgrund des Alters der Pläne ist eine Nacherfassung erforderlich, sodass Sie über den oben aufgeführten Link noch nicht alle Fluchtlinienpläne aufrufen können. Eine Übersicht aller Fluchtlinienpläne erreichen Sie über den nachstehenden Link. Wenn Sie weitere Informationen über die Fluchtlinienpläne wünschen, wenden Sie sich gerne an uns.

Übersicht Fluchtlinienpläne (PDF, 9.4 MB)


Bei planungsrechtlichen Fragen und Auskünften wenden Sie sich bitte an uns. Die Kontaktdaten finden Sie in der rechten Spalte.