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Bundesfreiwilligendienstler in der Flüchtlingshilfe Flensburg e. V. / Stellungnahme der Stadt

Am 6.4.2017 gab es eine Situation in der Flüchtlingshilfe Flensburg e.V., in der sich ein junger Mann verbal bedroht gesehen hat. Der Betroffene hat gegen einen Ehrenamtlichen der Flüchtlingshilfe Flensburg e.V. Anzeige wegen Bedrohung erstattet. In der Folge hat sich ein Konflikt entwickelt, der auch (sozial-) mediale Resonanz fand.

Der beschuldigte Ehrenamtliche ist seit dem 15.4.2017 Bundesfreiwilliger der Stadt Flensburg (Einsatzstelle) und ist im Rahmen dieses Dienstes in die Flüchtlingshilfe Flensburg e.V. entsendet (Entsendestelle).

Nach Erstattung der Anzeige wurde seitens der Polizei und der Staatsanwaltschaft ein Ermittlungsverfahren eingeleitet. Die Stadt Flensburg initiierte zusätzlich ein Mediationsverfahren, um dem Wunsch nach einem direkten Gespräch seitens des Betroffenen nachzukommen und möglicherweise eine versöhnliche Lösung zu finden. Die Mediation kam leider nicht zu dem Ergebnis, das sich die Konfliktparteien jeweils davon versprochen haben.

Das Ermittlungsverfahren wurde inzwischen durch Ende Juni durch die Staats-anwaltschaft nach § 170 Abs. 2 STPO eingestellt, da kein Tatbestand ermittelt werden konnte. Aufgrund des objektiv dokumentierten Sachverhalts im Rahmen des Ermittlungsverfahrens und der Einstellung des Verfahrens bleibt der Bundesfrei-willigendienstler weiterhin im Einsatz der Stadt Flensburg. Seitens der Stadtverwaltung wurde die Anweisung an den Bundesfreiwilligen ausgesprochen, mündliche und schriftliche Beiträge zum Konflikt zu unterlassen. Wir bitten daher von entsprechenden persönlichen Anfragen abzusehen. Anfragen im Rahmen der Pressearbeit können an die Pressestelle der Stadt gerichtet werden.