Finanzen
Erfahren Sie hier mehr zum Haushalt, über das Beteiligungscontrolling und über die Steuerverwaltung der Stadt Flensburg.
Finanzwirtschaft
Haushalt
Die Stadt Flensburg bietet allen Interessierten die Möglichkeit, die städtischen Haushaltszahlen über einen interaktiven Haushalt einzusehen. Mit intuitiver Steuerung lassen sich die Haushaltszahlen in übersichtlicher und transparenter Form darstellen - von der Gesamtsicht bis zum einzelnen Produktkonto.
Hier geht es zum "interaktiven Haushalt".
Haushalt 2019/2020
Wie bereits in den Vorjahren wird der aktuelle Haushalt der Stadt Flensburg ebenfalls als Doppelhaushalt für die Jahre 2019 und 2020 geplant. Der Haushalt 2019 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von rd. 12 Mio. € aus, für 2020 von rd. 5 Mio. €. Der bis Ende 2019 aufgelaufene Fehlbetrag wird mit rd. 78,7 Mio. € und bis Ende 2020 mit rd. 83,7 Mio. ausgewiesen.
Am 13.12.2018 hat die Ratsversammlung in Ihrer 6. Sitzung den Haushalt 2019/2020 beschlossen. Nicht enthalten sind die vom Land zu erwartenden Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen im Umfang von rd. 7,0 Mio., die nicht veranschlagt werden dürfen.
Ertragsseitig hält auch der positive Trend bei den Steuereinnahmen an. Die Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer steigt auf 54,0 Mio. € (brutto) und übersteigt damit auch nochmals deutlich das Niveau des im Jahr 2007 und 2017 erzielten Spitzenwertes von 47,6 Mio. € bzw. 47,8 Mio. € – und das jetzt bereits vier Jahre in Folge.
Aufwandsseitig wird der Haushalt in Folge der rückläufigen Flüchtlingszahlen weniger stark belastet, als noch zu befürchten war. Auch bei den Soziallasten ist im Vergleich zu den Planansätzen der Vorjahre als annährend konstant zu bezeichnen. Belastet wird der Haushalt demgegenüber durch Mehraufwendungen im Jugend- und Bildungsbereich, insbesondere in Verbindung mit der durch die Qualitätsoffensive weiter steigende Kita-Förderung (+3,2 bzw. +5,8 Mio. €). Darüber hinaus sind erhebliche durch Tarifsteigerungen und zusätzlich erforderliches Personal verursachte Personalkostensteigerungen (+4,5 bzw. +6,4 Mio. €) zuverzeichnen.
Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2019 und 2020 weisen einen Kreditbedarf von rd. 8,4 Mio. € bzw. 14,3 Mio. € aus.
Die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 4,2 Mio. € bzw. rd. 9 Mio. €. Durch die Neuveranschlagung von Maßnahmen aus den Vorjahren, die nicht wie geplant umgesetzt worden sind, jedoch gedeckt werden aus dem genehmigten Kreditbedarf des jeweiligen Vorjahres, sinkt die tatsächlich Nettoneuverschuldung auf rd. 3,5 Mio. € in 2019 und 2020 auf 8 Mio. €.
Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2018 bei Aufnahme des gesamten genehmigten Kreditbedarfs voraussichtlich 54,4 Mio. €. Äquivalent zum 31.12.2019 beträgt der Schuldenstand des Kernhaushaltes 58,6 Mio. €.
Mit den im Rahmen des Konsolidierungshilfevertrages mit dem Land vereinbarten Maßnahmen werden bereits erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht.
Bis Ende 2018 wurde im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen ein jährliches Konsolidierungspotenzial von rd. 5,4 Mio. € erreicht werden. Für die Jahre ab 2019 wird ein neuer Konsolidierungsvertrag geschlossen, wo diese Konsolidierungserfolge wieder Berücksichtigung finden werden.
Haushalt 2019/2020 Band I (PDF, 9,2 MB, o Allgemeines o Haushaltssatzung o Eckwerte o Vorbericht o Investitionsplan o Wirtschaftspläne)
Haushalt 2019/2020 Band II (PDF, 4,7 MB, o Stellenplan)
Haushalt 2019/2020 Band III (PDF, 7 MB, o Einwohnerservice, Schutz und Ordnung o Soziales und Gesundheit o Bildung, Sport, Kultureinrichtungen)
Haushalt 2019/2020 Band IV (PDF, 6,1 MB, o Stadtentwicklung und Klimaschutz o Zentrale Dienste o Zentralabteilungen o Finanzen o Jugend o Allgemeines)
1. Nachtragshaushalt 2018
Mit Beschluss vom 02.02.2017 wurde durch die Ratsversammlung der aktuelle Doppelhaushalt 2017/2018 verabschiedet.
Im Verlauf dieses Doppelhaushaltes ergaben sich in dem Zeitraum Veränderungen (zum Teil auch in der Planung unberücksichtigte Abweichungen), so dass ein Nachtragshaushalt erforderlich wurde.
In den Nachtragsplanungen wurden ebenfalls die nachhaltige Veränderungen aus dem Jahresergebnis 2017 berücksichtigt.
Diese Veränderungen führen insgesamt zu einer Verbesserung des Defizits von bislang 12.695.700 € auf nunmehr 12.278.100 €.
Der 1. Nachtragshaushalt 2018 wurde am 15.02.2018 (RV-15/2018) beschlossen. 4 Wochen nach der Beratung in der Ratsversammlung hat das schleswig-holsteinische Innenministerium mit Schreiben vom 02.03.2018 den 1. Nachtragshaushalt 2018 zur Kenntnis genommen, da keine genehmigungspflichtigen Tatbestände vorlagen.
Nachstehend finden Sie die unterschriebene Nachtragshaushaltssatzung.
Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage 2018 der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Nachtragshaushaltsbänden entnehmen.
Haushalt 2017/2018
Die Stadt Flensburg hat nun den mittlerweile dritten doppischen Haushalt für die Jahre 2017 und 2018 geplant. Der Haushalt 2017 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 14,7 Mio. € aus, für 2018 von ca. 12,7 Mio. €. Der bis Ende 2017 aufgelaufene Fehlbetrag wird mit rd. 89,8 Mio. € und bis Ende 2018 mit rd. 102,4 Mio. ausgewiesen.
Am 02.02.2017 hat die Ratsversammlung in Ihrer 37. Sitzung den Haushalt 2017/2018 beschlossen. Nicht enthalten sind die vom Land zu erwartenden Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen im Umfang von rd. 3,0 Mio., die nicht veranschlagt werden dürfen.
Ertragsseitig hält auch der positive Trend bei den Steuereinnahmen an. Die Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer steigt auf 48,0 Mio. € (brutto) und liegt damit nicht nur deutlich über dem Ergebnis des Jahres 2014 (28,9 Mio. €), sondern erreicht auch wieder das Niveau des im Jahr 2007 erzielten Spitzenwertes von 47,6 Mio. €.
Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2017 und 2018 weisen einen Kreditbedarf von 7,0 Mio. € bzw. 7,2 Mio. € aus.
Die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 3,9 Mio. € bzw. rd. 3,8 Mio. €.
Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2016 bei Aufnahme des gesamten genehmigten Kreditbedarfs voraussichtlich 49,5 Mio. €. Äquivalent zum 31.12.2017 beträgt der Schuldenstand des Kernhaushaltes 53,4 Mio. €.
Mit den im Rahmen des Konsolidierungshilfevertrages mit dem Land vereinbarten Maßnahmen werden bereits erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht.
Bis Ende 2018 wird im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen ein jährliches Konsolidierungspotenzial von rd. 5,4 Mio. € erreicht werden. Im Zuge der Beschlüsse zu Haushaltskonsolidierung 2.0 wurde die Verwaltung u.a. beauftragt, auf Grundlage des ersten HSP-Verfahrens bis Ende 2017 ein weiteres Konsolidierungsverfahren durchzuführen. Dabei soll erneut ein ausgewogenes Verhältnis zwischen Ausgabesenkungen und Einnahmeerhöhungen erreicht werden.
Mit Schreiben vom 03. April 2017 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg mit einem Gesamtbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 6.956.200 € / 7.197.900 € und des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von 700.000 € / 400.000 € genehmigt.
Nachstehend finden Sie die unterschriebene Haushaltssatzung.
Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.
Zusätzlich zu den Haushaltsbänden finden Sie hier den Produkthaushalt mit sämtlichen Einzelkonten.
Bilanzen und Jahresabschlüsse
Hier finden Sie die Eröffnungsbilanz der Stadt Flensburg und zukünftig alle doppischen Jahresabschlüsse der Jahre ab 2015.
Eröffnungsbilanz 2015
Jahresabschlüsse
Hier finden Sie die Jahresabschlüsse ab dem Jahr 2015.
Jahresabschluss 2015
Konsolidierungshilfe
Im Gegenzug verpflichtet sich die Stadt Flensburg eigene Sparanstrengungen in Höhe von 2,4 Mio. € (bis 2016) bzw. 4,0 Mio. € (bis 2018) zu erbringen. Die konkreten Konsolidierungsmaßnahmen müssen sowohl auf eigenen Anstrengungen beruhen, strukturell/nachhaltig wirken und ab dem Jahr 2011 umgesetzt und finanziell wirksam werden.
Über den folgenden Link können Sie den öffentlich-rechtlichen Vertrag als pdf - Dokument herunterladen.
Konsolidierungskonzept 2012-2015 (mit Vertrag) (PDF, 433 KB)
Ergänzungsvertrag zur Konsolidierungshilfe (PDF, 163 KB)
Haushalte Vorjahre
Haushalt 2016
Der doppische Haushalt 2016 weist im Ergebnishaushalt einen Fehlbetrag in Höhe von ca. 23,9 Mio. € aus. Der bis Ende 2016 aufgelaufende Fehlbetrag wird mit rd. 101,3 Mio. € ausgewiesen.
Am 17.12.2015 hat die Ratsversammlung in Ihrer 25. Sitzung den Haushalt 2016 beschlossen.
Der Haushalt 2016 weist einen Fehlbedarf von 23,9 Mio. € im Ergebnisplan aus. Nicht enthalten sind die vom Land zu erwartenden Fehlbetragszuweisungen und Konsolidierungshilfen im Umfang von rd. 3,0 Mio., die nicht veranschlagt werden dürfen.
Ertragsseitig ist davon auszugehen, dass der positive Trend bei den Steuereinnahmen auch in 2016 anhält. So steigt die Ertragserwartung bei der Gewerbesteuer auf 41,0 Mio. € (28,9 Mio. € Vorjahr).
Belastet wird der Haushalt u.a. durch den Kita-Ausbau, Personalkostensteigerungen, steigende Sozialleistungen sowie Mehraufwendungen im Zusammenhang mit der Flüchtlingswelle.
Der Investitionsplan und der investive Finanzplan für 2016 weisen einen Kreditbedarf von insgesamt 6,8 Mio. € aus.
Die Nettoneuverschuldung des Kernhaushaltes liegt bei rd. 4,0 Mio. €.
Der Schuldenstand beträgt im Kernhaushalt zum 31.12.2015 bei Aufnahme des gesamten genehmigten Kreditbedarfs voraussichtlich 45,2 Mio. €.
Mit den im Rahmen des Konsolidierungshilfevertrages mit dem Land vereinbarten Maßnahmen werden bereits erhebliche Beiträge zur Haushaltskonsolidierung erbracht.
Bis Ende 2018 wird im Rahmen der vereinbarten Maßnahmen ein jährliches Konsolidierungspotenzial von rd. 5,4 Mio. € erreicht werden. Mit dem Verfahren Haushaltskonsolidierung 2.0 ist die Erarbeitung weiterer Potenziale beabsichtigt.
Mit Schreiben vom 08. Februar 2016 hat das Innenministerium des Landes Schleswig-Holstein die Haushaltssatzung der Stadt Flensburg mit einem Teilbetrag der Kredite für Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen von 6.500.000 und des Gesamtbetrages der Verpflichtungsermächtigungen von 300.000 €.
Die unterschriebene Haushaltssatzung können Sie hier aufrufen.
Ausführlichere Informationen zur Haushaltslage der Stadt Flensburg können Sie den aktuellen Haushaltsbänden entnehmen, die wir Ihnen hier zum Download anbieten.
Haushalt 2016 Band I (Haushaltssatzung, Vorbericht u.a.)
Haushalt 2016 Band II (Stellenplan)
Haushalt 2016 Band III (Fachbereiche und Zentralabteilungen)
Zusätzlich zu den Haushaltsbänden finden Sie hier den Produkthaushalt mit sämtlichen Einzelkonten.
Strategische Investitionsplanung 2030
Die Stadt Flensburg steht vor großen Herausforderungen hinsichtlich der Investitionsvolumina in dem Planungszeitraum 2019 bis 2030. Allein die städtischen Planungen (Kernhaushalt und Sondervermögen) gehen von einem Gesamtinvestitionsvolumen in Höhe von rd. 585 Mio. € aus.
Die zentrale Fragestellung lautet, wie dieses Investitionsvolumen finanziert werden kann. Unter Zugrundelegung verschiedener Annahmen zur Fördermittellandschaft, der Kreditgenehmigungspraxis der Kommunalaufsicht und der Eigenfinanzierungsfähigkeit aus dem Haushalt ergibt sich ein Finanzierungsdefizit aus den Investitionsplanungen 2019 bis 2030 in einer Größenordnung von 73,4 Mio. €.
Die Zielsetzung des Verfahrens ist es, für die konkreten Haushalts und Investitionsplanungen 2019ff. eine Projektuntersetzung mit entsprechender Perspektive zu erarbeiten, die vor dem Hintergrund der zur Verfügung stehenden Finanzmittel und der für die Umsetzung zur Verfügung stehenden personeller Kapazitäten realistisch ist. Hierzu soll eine Arbeitsgruppe aus Politik (Mitglieder des Finanz- und Hauptausschusses), den Töchtern Stadtwerke Flensburg und das TBZ (Vorsitzenden des Aufsichts- bzw. Verwaltungsrates sowie die Geschäftsführungen) und Verwaltung eingesetzt werden.
Damit soll die Grundlage für die konkreten Planungen 2019ff. geschaffen werden.
(Vgl. RV-128/2017 + 2. Ergänzung)
Das Arbeitspapier können Sie mit bei der RV-128/2017 abrufen (o. a. Link) oder direkt hier:
Beteiligungscontrolling
Das Beteiligungscontrolling (BC) wurde im Jahr 2000 bei der Stadt eingerichtet - heute arbeiten beim BC drei Betriebswirte/innen (2,5 Stellen). Die wesentlichen Aufgabenbereiche des BC liegen in der Beteiligungssteuerung, der Beteiligungsverwaltung, der Mandatsbetreuung sowie der Durchführung/Begleitung von Projekten im Konzern Stadt.
Beteiligungen
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Regionale Berufsbildungszentren Flensburg AöR
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Töchter der Stadtwerke Flensburg GmbH
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 100,0 %
Gesellschafteranteil 64,0 %
Gesellschafteranteil 48,0 %
Gesellschafteranteil 38,3 %
Gesellschafteranteil 33,3 %
Gesellschafteranteil 15,0 %
Beteiligungsberichte
Beteiligungsbericht der Stadt Flensburg
Der Beteiligungsbericht hat das Ziel, einen generellen Überblick über die städtischen Unternehmen zu geben. In Form eines Nachschlagewerkes wird jährlich über die Leistungskraft und die wirtschaftliche Situation der kommunalen Unternehmen berichtet. Bis zum Jahr 2014 erfüllte der Beteiligungsbericht als gesonderter Band des Haushaltes auch die Anforderungen des § 1 Abs. 3 Gemeindehaushaltsverordnung-Doppik – diese werden ab 2015 im Vorbericht des Haushaltes berücksichtigt.
Seit dem Haushaltsjahr 2013 wird der Beteiligungsbericht auf der Internetseite der Stadt Flensburg veröffentlicht und sind unter folgenden Links aufrufbar:
Die Versionen aus den Vorjahren können Sie in der nachstehenden Auswahlliste abrufen.
Flensburger Kodex - Leitlinien guter Unternehmensführung
Public Corporate Governance Kodex der Stadt Flensburg
In Anlehnung an den Deutschen Corporate Governance Kodex wurde parteiübergreifend ein „Flensburger Kodex“ erarbeitet, der Grundsätze und Standards guter Unternehmensführung definiert und sich sowohl an die Stadt Flensburg als Gesellschafterin als auch an die Organe der kommunalen Unternehmen richtet.
Am 21.06.2012 wurde dieser „Flensburger Kodex“ in der Ratsversammlung ohne Gegenstimme beschlossen. Dadurch entfaltet er seine direkte Wirkung gegenüber allen Mehrheitsbeteiligungen der Stadt Flensburg.
Der Kodex gibt einen Orientierungsrahmen bei Interessenkonflikten zwischen den einzelnen Unternehmens- wie auch den politischen Organen. Er führt über den Grad zwischen Wirtschaftlichkeit der Aufgabenerfüllung und den Interessen des Gemeinwohls. Und er zeigt, dass sich wirtschaftliche Eigenständigkeit und öffentliche Transparenz nicht ausschließen.
Über den folgenden Link können Sie den Flensburger Kodex als pdf - Dokument herunterladen.
Aufgrund der Empfehlungen des Flensburger Kodex (vgl. Teil I.2.) und der Beschlussfassung zur RV-140/2013 (inkl. Ergänzungen) sollen die Aufwandsentschädigungen für Flensburger Mitglieder in Gremien von städtischen Beteiligungen veröffentlicht werden.
Aufwandsentschädigungen 2015 (PDF, 392 kB)
Aufwandsentschädigungen 2016/2017 (PDF, 467 kB)
Ab dem Jahr 2016 werden die Aufwandsentschädigungen und Vergütungen von Gremiumsmitgliedern und Mitgliedern der Geschäftsführungen auf der Seite des Finanzministeriums veröffentlicht, soweit die Gesellschaftsverträge und Geschäftsführungsanstellungsverträge dies zulassen. Unter folgendem Link können die Daten eingesehen werden.
Datenbank des Finanzministeriums
Beteiligungsrichtlinie der Stadt Flensburg
Die Beteiligungsrichtlinie wurde am 21.05.2013 durch den Hauptausschuss der Stadt Flensburg einstimmig beschlossen. Durch diese Richtlinie sollen die Leitlinien guter Unternehmensführung, wie sie der Flensburger Kodex definiert, ausführlich erläutert und konkretisiert werden sowie klare Prozessstrukturen geschaffen werden.
Fragen zu diesen oder auch anderen Themenbereichen können gern direkt an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Zentralabteilung Finanzen gerichtet werden
Finanzbuchhaltung und Vollstreckung
Name | Telefon 0461/85- | Aufgabenbereiche |
---|---|---|
Große-Freese | 27 12 | Leiterin Finanzbuchhaltung und Vollstreckung |
Carstensen | 22 37 | Stellv. Leiter Finanzbuchhaltung |
Fischer | 22 36 | Stellv. Leiter Vollstreckung |
Lempelius | 26 29 | Registratur |
Buchführung/Zahlungsverkehr
Name | Telefon 0461/85- | Aufgabenbereich |
---|---|---|
Carstensen | 22 37 | Leiter Buchführung und Zahlungsverkehr, Systemkoordination |
Boche | 17 13 | Kindertagesstätten, Wohngeld, Tagespflege, Gehalts- und Entgeltszahlungen, Systemkoordination |
Klever | 28 32 |
Einnahmen: Soziales, Bürgerbüro, Märkte, Allgemeine Ordnungsverwaltung, Gewerbe, Hafenamt, Ausländerabteilung, Gesundheitsamt Ausgaben (ohne Schulen und Schuldendienst), Bescheinigung in Steuersachen, Barschecks |
Schmeck | 41 11 |
Buchführung: Glücksburg, Fritholtschule, Leitstellenzweckverband Nord, Nikolaus-Reiser-Stiftung, Söhrnsen-Stift Ausgaben: Schulen und Schuldendienst Einnahmen: Schul- und Kulturbereich, Bußgelder, Feuerwehr, Rettungsdienst, Denkmalschutz |
Strittmeier | 27 02 | Girobuchhaltung, Einnahmen: Jugend, JAW, Zweitwohnungssteuer, Grundsteuer A+B |
Fischer | 27 05 | Girobuchhaltung, Gewerbe-, Hunde- und Spielgerätesteuer |
Steuern
Für die vielen Aufgaben die eine Stadt zu erfüllen hat, benötigt sie auch Einnahmen, die nicht direkt mit einer Gegenleistung verbunden sind. Schulen, Kindergärten oder die Straßenunterhaltung und viele andere Einrichtungen mehr müssen ganz oder teilweise aus Mitteln finanziert werden, die die Allgemeinheit aufbringen muss. Das geschieht z. B. durch Steuereinnahmen.
Hier in der Abteilung Steuern werden die folgenden Abgaben für die Stadt Flensburg und die Stadt Glücksburg erhoben:
- Beherbergungsabgabe (nur Flensburg)
- Gewerbesteuer
- Grundsteuer
- Hundesteuer
- Klärschlammabfuhr (nur Glücksburg)
- Kurabgabe (nur Glücksburg)
- Stellplatzsteuer (nur Glücksburg)
- Straßenreinigungsgebühren (nur Glücksburg)
- Tourismusabgabe (nur Glücksburg)
- Vergnügungssteuer
- Zweitwohnungssteuer
Beherbergungsabgabe
Die Beherbergungsabgabe, im Volksmund gern etwas flapsig „Betten- oder Matratzen-Steuer“ genannt, wird in Hotels und Ferienwohnungen von den Gästen erhoben, die in Flensburg ihren Urlaub verbringen oder aus anderen privaten Gründen übernachten. Der Steuersatz beträgt 7,5 % des Umsatzes für die Übernachtung ohne Nebenleistungen, wie z. B. das Frühstück.
Übernachtungen, die aus beruflicher Veranlassung nötig sind, werden nicht besteuert.
Die Satzung finden Sie hier:
Vordrucke