Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.

Mehr Informationen zum Datenschutz

Abfallentsorgung - Untere Abfallentsorgungsbehörde (UAB)

Willkommen auf der Seite der UNTEREN ABFALLENTSORGUNGSBEHÖRDE (UAB)

Die Stadt Flensburg als kreisfreie Stadt ist Träger der öffentlichen Abfallentsorgung und bedient sich zur Regelung der Entsorgung von Abfällen aus privaten Haushaltungen der Dienste des TBZ (Technisches Betriebszentrum - Anstalt öffentlichen Rechts).

Die Untere Abfallentsorgungsbehörde ist zuständig für die Überwachung der ordnungsgemäßen Entsorgung und Verwertung von Abfällen und kontrolliert im Rahmen iherer Zuständigkeit die Einhaltung der abfallrechtlichen Vorschriften. Hierzu gehört insbesondere die Überwachung der Entsorgung von betrieblichen Abfällen. Dies erfolgt durch Prüfung der Register der Entsorgungsnachweise sowie der Begleit- und Übernahmescheine und durch die Vergabe von Abfallerzeuger- und Abfallbeförderer-Nummern.

Abfälle dürfen nicht wild abgelagert, sondern aussschließlich in den dafür zugelassenne Anlagen verwertet oder beseitigt werden. Sollten Sie unerlaubte Abfallablagerungen kennen oder entdecken, geben Sie uns einen Hinweis über den Ablagerungort sowie über Art, Menge und - wenn möglich - Verursacher des Abfalls.