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Hilfeplanung Pflege

Sie sind nachweislich pflegebedürftig und/oder benötigen Hilfe beim Hauswirtschaften, verfügen aber nicht über die finanziellen Mittel, um diese Versorgung in Anspruch zu nehmen?

Was machen wir?

  • Wir beraten und unterstützen Sie bei der Antragsstellung für wirtschaftliche Sozialhilfe. Den Antrag müssen Sie dann bei unserem Sozialamt (Abteilung "Soziale Sicherung", Bereich „Hilfe zur Pflege“) stellen.
  • Wir ermitteln den Hilfebedarf (z.B. für ambulante oder vollstationäre Versorgung)

Sie interessieren sich für den Einzug in ein Pflegeheim?

Eine Kostenübernahme durch das Sozialamt ist nur dann möglich, wenn

  • häusliche Pflege nicht möglich ist oder wegen der Besonderheit des Einzelfalls nicht in Betracht kommt
  • bestimmte Einkommens- und Vermögensgrenzen nicht überschritten werden

Das gilt auch dann, wenn Sie den Aufenthalt im Pflegeheim für einen gewissen Zeitraum durch Ersparnisse selber finanzieren können, aber langfristig auf Unterstützung des Sozialhilfeträges angewiesen sein könnten.

Haben Sie - beispielsweise nach einem Krankenhausaufenthalt - noch keine auf Dauer festgestellten Pflegegrad, so sollte keinesfalls die bisherige Wohnung aufgelöst werden, bevor die Finanzierung des Pflegeheimplatzes geklärt ist.

Klienten unterhalb des Pflegegrad 2 müssen sich unbedingt an die Fachstelle 50+ wenden, wenn ein Pflegeheim als notwendig erachtet wird.