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Gemeinsames Sorgerecht

Zum gemeinsamen Sorgerecht

  • Wir führen mit Ihnen eine Erstberatung zum gemeinsamen Sorgerecht durch.
  • Wir vermitteln Sie zu intensiveren Fragen des Sorgerechts an den Sozialpädagogischen Dienst.
  • Wir nehmen die Urkunde über das gemeinsame Sorgerecht auf.

Notwendige Unterlagen

1. Personalausweise der Eltern
2. Geburtsregister-Nummer des Kindes
3. Vaterschaftsanerkennung
4. ggf. Nachweis über Nachnamen des Kindes

Zuständigkeit 

Die Zuständigkeit ergibt sich aus dem ersten Buchstaben vom Nachnamen des Kindes. Den richtigen Ansprechpartner finden Sie in der Randspalte.