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K8 - Faktencheck

Behauptungen und Richtigstellungen rund um den Weiterbau der Taruper Ortsumgehung K8.

Behauptet wird

Das Verkehrsaufkommen sei zu gering, um einen Weiterbau zu rechtfertigen.

Richtig ist

  • Die K8 ist durch Änderung des Flächennutzungsplans in den Jahren 2005 – 2008 auf Grundlage eines Verkehrsgutachtens geplant worden, um als Umgehung für die Ortsdurchfahrt Tarup eine Entlastung der Ortsdurchfahrt zu erreichen.
  • Durch den Bau der ersten drei Teilabschnitte der K8 hat sich bereits eine teilweise Verlagerung der Verkehrsströme ergeben. Die Verkehre teilen sich derzeit auf zwei Verkehrswege, nämlich die Taruper Hauptstraße und zusätzlich die Durchfahrt über den Tastruper Weg zur Hochfelder Landstraße.
  • Die Verkehrsführung über den Tastruper Weg, der eine reine Wohnstraße mit Tempo-30-Zone ist, stellt aufgrund des unzureichenden Ausbaustandes der Straße für die Anwohner*innen eine besonders hohe Belastung dar.
  • Die Gefährdung für Radfahrer und Fußgänger ist in diesem Bereich erhöht, da es weder Fuß- und Radweg noch Beleuchtung gibt. Außerdem ist die Straße für Schwerlastverkehr ungeeignet.
  • Auch die Durchfahrt durch Tarup ist aufgrund von Engpässen nicht auf Dauer tragbar.
  • Auf Verkehrszahlen, die aktuell nach Fertigstellung der ersten Bauabschnitte erhoben wurden, kommt es nicht an, denn diese bilden bereits einen ersten Entlastungseffekt ab und zeigen, dass die Umgehungsstraße schon jetz angenommen wird.

Behauptet wird

Die Stadt handele nicht im öffentlichen Interesse

Richtig ist

  • Der Wunsch zum Bau einer Umgehung kam aus dem Stadtteil Tarup.
  • Die Stadt berücksichtigt mit der Planung das Interesse der Allgemeinheit, d.h. der großen Mehrheit, insbesondere der Einwohner*innen aus Tarup, an einer Umgehung. Es werden ausschließlich Flächen für den Straßenbau enteignet, nicht dagegen Flächen für Wohnungsbau.
  • Im Planungsverfahren wird dieses öffentliche Intesesse mit sämtlichen weiteren betroffenen Belangen abgewogen und auf dieser Grundlage der Bebauungsplan beschlossen.
  • Die Beschlüsse werden von den von Flensburger Bürger*innen demokratisch gewählten Mitgliedern der Ratsversammlung gefasst.

Behauptet wird

Herr Knop habe nie verkaufen wollen. Die Stadt habe dies im Rahmen von Planung und Verhandlung nicht berücksichtigt. Es gäbe keine schriftlichen Angebote und keine Protokollierungen von Gesprächen.

 Richtig ist

  • Es gab zahlreiche Gespräche zwischen der Stadt und Herrn Knop, u.a. mit Einbindung der Landgesellschaft Schleswig-Holstein, die landesweit den  Flächenerwerb von Landwirten unterstützt, um eine Einigung zu erzielen.
  • Es wurden auf Grundlage der Verhandlungen mit Herrn Knop Angebote zum Erwerb der Flächen, auch weit über dem Verkehrswert, gemacht sowie wirtschaftlich gleich- und höherwertige Tauschflächen von Herrn Knop gefordert und von der Landgesellschaft auch angeboten. Alle Angebote wurden abgelehnt.
    • Im September 2011 konnte keine Einigung über Verkaufspreis erzielt werden.
    • Im November 2013 bot Herr Knop an, seine Flächen zu veräußern. Die von ihm geforderte Summe, die ein Vielfaches des Verkehrswerts betrug, hat die Stadt nicht zahlen können, da sie auch die Interessen der Flensburger Steuerzahler wahren muss, mit deren Geldern der Landerwerb bezahlt würde.
    • 2014: Die Landgesellschaft verhandelt mit Herrn Knop über einen Landtausch. Hierbei wird Herrn Knop das 3,27-fache seiner Flächen geboten.
    • 03/2014 Gespräch mit OB Faber, Landgesellschaft und Herr Knop ohne Einigung 
    • Am 21.07.2016 bot Herr Knop erneut an, seine Flächen zu dem von ihm verlangten Preis zu veräußern. Alternativ fordert er die Verlegung der Trasse und die Stellung einer Hofersatzstelle oder die Verlegung der Trasse und den Verkauf reiner Straßenfläche.
    • 02.08.2017 so genanntes "Küchentischgespräch": Oberbürgermeisterin Simone Lange und Herr Knop einigen sich am Küchentisch im Hause Knop, die Möglichkeit der Verlegung der Trasse zu prüfen und halten dies schriftlich fest.
    • 07.08.2017 Herr Knop nimmt die getroffenen Vereinbarungen zurück.
    • 27.09.2017 Herr Knop verweist auf das Angebot vom 11/2013 bzw. 07/2016.
  • Die grundsätzliche Verhandlungsbereitschaft über einen langen  Zeitraum erweckte den Eindruck, dass ein Verkauf/Ankauf möglich sei.
  • Es gab schriftliche Angebote von Herrn Knop und von der Stadt. Die Gesprächsinhalte ergeben sich aus den Akten.

 Behauptet wird

Eine Enteignung sei profitabel für die Stadt, diese wolle die Flächen für Zwecke des Wohnungsbaus nutzen.

Richtig ist

  • Enteignet werden nur diejenigen Flächen, die für den Straßenbau erforderlich sind. Eine Enteignung von Wohnbauflächen ist nicht möglich.
  • Über die Zulässigkeit einer Enteignung entscheidet zunächst das Innenministerium, danach dann die Gerichte. Dabei wird auch eine angemessene Entschädigung festgesetzt, deren Höhe durch Gutachter ermittelt wird.
  • Eine gütliche Einigung war immer das oberste Ziel der Stadt. Nach jahrelangen Verhandlungen, die zu keinem fruchtbaren Ergebnis führten, ist die Enteignung das letzte zur Verfügung stehende Mittel. Eine gütliche Einigung ist immer noch möglich.

 Behauptet wird

Enteignung verstößt gegen Art. 14 GG

 Richtig ist

  • Art. 14 GG schützt das Eigentum, lässt allerdings auch unter bestimmten Voraussetzungen (Wohl der Allgemeinheit) gegen Entschädigung eine Enteignung zu. "Eine Enteignung ist nur zum Wohle der Allgemeinheit zulässig. Sie darf nur durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes erfolgen, das Art und Ausmaß der Entschädigung regelt.
  • "Die Entschädigung ist unter gerechter Abwägung der Interessen der Allgemeinheit und der Beteiligten zu bestimmen. Die Entschädigung wird im Regelfall durch Geld gezahlt, es kommt aber auch eine Bereitsstellung von Ersatzland in Betracht. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach dem Verkehrswert. Dieser wird durch einen von der Enteignungsbehörde (Innenministerium) beauftragten öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen ermittelt.

 Behauptet wird

Fläche sei archäologisches Interessengebiet

 Richtig ist

  • 2006, 2007 und 2014 wurde das Archäologische Landesamt beteiligt. Es konnten keine Auswirkungen auf archäologische Stätten festgestellt werden. Lediglich der standardisierte Hinweis auf die für alle Bauvorhaben geltende Gesetzeslage, dass genauere Untersuchungen erfolgen sollten, wenn bei den Bauarbeiten Indikatoren (z.B. Erdverfärbungen) auftreten, die auf solche hinweisen könnten. Ein Untersuchungsvorbehalt liegt nicht vor.

 Behauptet wird

  • Durch den Bau wird die Naturzerstörung befördert
  • Es handele sich um ein Biotop

Richtig ist

  • Die gewählte Trasse wurde auch aus ökologischen Gesichtspunkten gewählt, da die drei Varianten keine wesentlichen Unterschiede in der Entlastungswirkung für Tarup hatten und die gewählte Variante den geringsten Eingriff in die Natur bedeutet.
  • Der zur Umsetzung der Planung unvermeidliche Flächenverbrauch und sonstige Eingriffe sind Teil der Abwägungsentscheidung. In den jeweiligen Bebauungsplänen sind Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt, die teilweise innerhalb des Plangebietes, in jedem Fall aber im Stadtgebiet erfolgen.
  • Zum Schutz der Anwohner*innen in vorhandenen und geplanten Wohnbaugebieten ist ein Lärmschutzwall festgesetzt.

Behauptet wird

Die Enteignung vernichte den landwirtschaftlichen Betrieb

Richtig ist

  • Nein, denn Herr Knop hat mehr als die von der Straßenbaumaßnahme betroffenen 5 ha Land.
  • Ein Großteil seiner weiteren Flächen ist verpachtet.
  • Ein Gutachter hat festgestellt, dass die Weiterführung des Betriebes möglich ist.

Behauptet wird

Die Stadt geht mit dem Baubeginn aufgrund der "vorzeitigen Besitzeinweisung" (Beginn des Enteignungsverfahrens) ein hohes Risiko ein.

Richtig ist

  • Die Rechtmäßigkeit der vorzeitigen Besitzeinweisung ist bereits durch mehrere Gerichtsentscheidungen im Eilverfahren (Beschluss Landgericht Kiel, Beschluss Oberlandesgericht Schleswig) sowie in der Hauptsache (Urteil Landgericht Kiel) bestätigt worden. Außerdem hat das Oberverwaltungsgericht (Beschluss) einen Antrag gegen den Vollzug des Bebauungsplans zurückgewiesen.
  • 31.08.2018: Das Landgericht Kiel bestätigt die Entscheidung der Enteignungsbehörde zur vorzeitigen Besitzeinweisung. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
  • Dem ggü. steht das Riskio, die Födermittel des Bundes für alle vier Bauabschnitte zurückzahlen zu müssen, wenn der 4. Bauabschnitt nicht bis Ende 2019 fertig gebaut wird. Ende 2019 läuft das Förderprogramm aus und die gesamte Maßnahme muss fertiggestellt und abgerechnet sein. Die Rückzahlung würde sich ohne  Zinsforderungen auf ca. 6 Mio Euro belaufen.

Behauptet wird

Die Politik wurde nie über den Beginn des Enteignungsverfahrens informiert

Richtig ist

  • 13.06.2017: Mitteilung im Ausschuss für Umwelt, Planung und Stadtentwicklung (nicht öffentlicher Teil), dass der Antrag auf Enteignung gestellt wird.
  • 15.06.2017: Stadt stellt beim Innenministerium den Antrag auf Enteigung und sofortige Besitzeinweisung.
  • 20.06.2017: Der Hauptausschuss zieht die Zuständigkeit an sich.
  • 18.07.2017: Umfassende Sachstandsmitteilung im nicht öffentlichen Teil des  Hauptausschusses
  • 24.08.2017: Mündliche Erörterung im Innenministerium in dem Verfahren zur vorzeitigen Besitzeinweisung.
  • 11.09.2017: Besitzeinweisungsbeschluss des Innenministeriums (Zitat daraus: "Die Besitzeinweisung setzt voraus, dass dem Enteignungsantrag mit hoher Wahrscheinlichkeit stattgegeben wird.")
  • 10.10.2017: Beschwerde gegen den Beschluss beim Landgericht Kiel und Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung dieser Beschwerde
  • 20.11.2017: Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung wird vom Landgericht Kiel abgelehnt
  • 11.12.2017: sofortige Beschwerde gegen den Beschluss vom 20.11.2017
  • 22.01.2018: Zurückweisung der sofortigen Beschwerde durch das Oberlandesgericht Schleswig (Zitat daraus: "Das Vorbringen rechtfertigt nicht die Annahme, dass die vorzeitige Besitzeinweisung seine Rechtsposition mit überwiegender Wahrscheinlichkeit unerträglich oder in nicht wiedergutzumachender Weise beeinträchtigt oder gefährdet.")

Behauptet wird

Es hätte ein Planfestellungsverfahren geben müssen, spätestens mit der erneute Beschlussfassung zum B-Plan Nr. 272.

Richtig ist

  • Eine Enteignung kann (auch) aufgrund der Festsetzungen in einem Bebauungsplan erfolgen; für eine Festsetzung von Straßen ergibt sich das aus § 40b Abs. 2 Satz 1, Straßen und Wegegesetz Schleswig-Holstein. (StrWG).
  • Der Bau einer Kreisstraße, wie hier die K8, kann auf der Grundlage von B-Plänen oder eines Planfeststellungsverfahrens erfolgen. Beide unterliegen dabei festen Regularien. So ist z.B. die Beteiligung der Öffentlichkeit bei beiden Verfahren identisch*.
  • Während B-Pläne im Rahmen der kommunalen Selbstverwaltung durch die gewählte Ratsversammlung beschlossen werden, handelt es sich beim Planfeststellungsverfahren um ein Verfahren, das die Planfeststellungsbehörde des Landes durchführt.
  • Mit der erneuten Beschlussfassung zum B-Plan liegt keine Ergänzung im Sinne von §40b Abs. 2 StrWG vor. Diese Vorschrift regelt den Fall einer von einem B-Plan abweichenden oder ergänzenden Planfeststellung durch Dritte. Die durch das Baugesetz eingeräumte Kompetenz einer Gemeinde, Bebauungspläne für ihr Gebiet aufzustellen und zu ändern bzw. zu ergänzen, wird davon nicht berührt.
  • *Beteiligungsschritte: Öffentlichkeitsversammlung, öffentliche Auslegung, Trägerbeteiligung sowie die Abwägung privater und öffentlicher Interessen.

Behauptet wird

Es würde keine weiteren Kosten verursachen, wenn der Bau noch herausgezögert oder verhindert würde

Richtig ist

  • Die Stadt müsste die Fördergelder für alle 4 Bauabschnitte der K8 plus Zinsen zurückzahlen, wenn die K8 nicht bis Ende 2019 fertiggestellt und abgerechnet wird. Die Summe beläuft sich ohne Zinsforderungen auf rund 6 Millionen Euro.
  • Weder das Wirtschaftsministerium noch der LBV-SH haben der Stadt bestätigen können, dass eine Rückforderung NICHT erfolgen wird.

Behauptet wird

Oberbürgermeisterin Simone Lange sei Mitglied der Bürgerinitiative-Tarup

Richtig ist

  • Simone Lange kann als Oberbürgermeisterin nicht Mitglied einer Bürgerinitiative sein. Sie ist in die soziale Netzwerkgruppe „Bürgerinitiative-Tarup“ (Facebook) aufgenommen worden, um sich den Mitgliedern vorzustellen und den Dialog anzubieten.