Sie möchten sich informieren, wo Sie in Flensburg mit Ihrem Hund an den Strand gehen können?
Grundsätzlich besteht an Badestränden ein absolutes Mitnahmeverbot für Hunde aufgrund des Gefahrhundegesetzes. Davon abweichend ist es in Flensburg erlaubt, an den Badestränden Ostseebad und Solitüde Hunde außerhalb der Badesaison mitzunehmen. Das Mitnahmeverbot gilt aber weiterhin für den Zeitraum 15. Mai bis 15. September eines jeden Jahres.
Ostseebad und Solitüde
Um auch Hundehalterinnen und -haltern die Möglichkeit zu geben, mit ihrem Hund während der Badesaison an den Strand zu gehen, wurden ganzjährige Hundestrände (schwarz markiert) eingerichtet.
Zusätzlich wurde am Strand Solitüde für die Zeit vom 15.09. bis 15.05. eines jeden Jahres der Hundestrand um den rot schraffierten Bereich erweitert. Während der Badesaison ist die Mitnahme von Hunden an diesem Strandbereich jedoch verboten.
Bei den weiß gekennzeichneten Flächen handelt es sich um reine Badestrände. Dort ist die Mitnahme von Hunde ganzjährig verboten.
Der Hundestrand Solitüde
Der Hundestrand Ostseebad
Wir weisen darauf hin, dass es sich bei den Hundestränden nicht um Hundetummelplätze handelt. Die Hunde müssen also so beaufsichtigt werden, dass durch sie Menschen, Tiere und Sachen nicht gefährdet werden. Dies bedeutet, dass - abhängig von der Besucherzahl am Strand - die Hunde ggf. auch an die Leine gelegt werden müssen. Insbesondere ist darauf zu achten, dass die Tiere den Bereich des Hundesstrandes nicht verlassen.
Die Stadt Flensburg appelliert an die Hundehalterinnen und -halter, die Hinterlassen-schaften ihrer Tiere nicht einfach liegen zu lassen, sondern sie zu beseitigen. Um dieses zu erleichtern wurden Spender für sog. Doggy-Bags installiert.
Rechtliche Grundlage
Gefahrhundegesetz
Ihre Ansprechpartnerin
Heike Matzen
Zimmer 712
Rathausplatz 1
24931
Flensburg
0461 / 85 - 2386
0461 / 85 - 2992
ordnungsverwaltung@flensburg.de
Öffnungszeiten
| Montag bis Freitag | 08.30 bis 12.00 Uhr |
| Donnerstag nachm. | 14.00 bis 17.30 Uhr |



